W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BETRIEBSVEREINBARUNG

M
MMGGMM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unsere BV haben wir kein Kürzel; was eine Kurzeit Beschäftigung ausweist,es geht um eine MA aus dem Service Bereich, diese kann nur noch 4 mal in der Woche 3 stunden arbeiten, unsere Frage reicht ein Beschluss im BR aus, oder müssen wir einen BV Änderung vornehmen?

46105

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

17.08.2017 um 12:22 Uhr

???

Worum geht es in der Frage?

HP
Hr Peppschmier

17.08.2017 um 13:44 Uhr

Ich versuche mal den Blick in die Glaskugel:

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es sich bei der Betriebsvereinbarung um eine BV über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit handelt. Die Kollegin kann jetzt aber nur noch zu Zeiten arbeiten, die diese BV nicht vorsieht.

Richtig?

Wenn ja, kommt es darauf an wie ihr es in der BV geregelt habt, wie und von wem die BV gekündigt werden kann sollte dort drin stehen. Ob ihr die BV aber für eine Kollegin kündigen wollt müsst ihr selbstentscheiden. Wenn ihr nur die neue Arbeitszeit mit aufnehmen wollt, seit ihr auf Mitarbeit des AG angewiesen. Ober auch hier sei zu bedenken, dass die neue Arbeitszeit auf alle AN angewandt werden kann.

G
gironimo

17.08.2017 um 14:17 Uhr

Wenn eine Angelegenheit sich nicht mit einer BV deckt, der BR aber einem AN einräumen will, von der BV abzuweichen, reicht der Beschluss der Zustimmung (siehe auch § 77 BetrVG).

HP
Hr Peppschmier

17.08.2017 um 14:34 Uhr

bin jetzt davon ausgegangen dass der AG dabei nicht mitspielt, was er ja kann. Wenn sich AN BR und AG einig sind geht sowieso sehr viel.

I
ickederdicke

18.08.2017 um 11:32 Uhr

Gegenfrage, warum kann die MA nur noch wie beschrieben arbeiten? Freier Wille oder hat es gesundheitliche Gründe?

Ihre Antwort