Erstellt am 17.08.2017 um 10:22 Uhr von Pjöööng
???
Worum geht es in der Frage?
Erstellt am 17.08.2017 um 11:44 Uhr von Hr Peppschmier
Ich versuche mal den Blick in die Glaskugel:
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es sich bei der Betriebsvereinbarung um eine BV über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit handelt. Die Kollegin kann jetzt aber nur noch zu Zeiten arbeiten, die diese BV nicht vorsieht.
Richtig?
Wenn ja, kommt es darauf an wie ihr es in der BV geregelt habt, wie und von wem die BV gekündigt werden kann sollte dort drin stehen. Ob ihr die BV aber für eine Kollegin kündigen wollt müsst ihr selbstentscheiden. Wenn ihr nur die neue Arbeitszeit mit aufnehmen wollt, seit ihr auf Mitarbeit des AG angewiesen. Ober auch hier sei zu bedenken, dass die neue Arbeitszeit auf alle AN angewandt werden kann.
Erstellt am 17.08.2017 um 12:17 Uhr von gironimo
Wenn eine Angelegenheit sich nicht mit einer BV deckt, der BR aber einem AN einräumen will, von der BV abzuweichen, reicht der Beschluss der Zustimmung (siehe auch § 77 BetrVG).
Erstellt am 17.08.2017 um 12:34 Uhr von Hr Peppschmier
bin jetzt davon ausgegangen dass der AG dabei nicht mitspielt, was er ja kann.
Wenn sich AN BR und AG einig sind geht sowieso sehr viel.
Erstellt am 18.08.2017 um 09:32 Uhr von ickederdicke
Gegenfrage, warum kann die MA nur noch wie beschrieben arbeiten?
Freier Wille oder hat es gesundheitliche Gründe?