Ein Schwerbehinderten Mensch kehrt am Arbeitsplatz zurück. Er hat ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten worin steht
Für die erste Woche legen wir Ihre Arbeitszeit auf den Zeitraum 10 Uhr bis 14 Uhr fest.
Das Unternehmen hat Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeiten von 9 bis 16 Uhr.

Frage: Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten in einer Wiedereingliederung bestimmen?