Erstellt am 11.08.2017 um 10:35 Uhr von gironimo
Der Arbeitsvertrag geht dem BR nichts an. Wenn es dennoch vereinzelte Überschneidungen zur BR - Arbeit gibt, würde ich den Arbeitnehmer direkt ansprechen.
Erstellt am 11.08.2017 um 10:36 Uhr von outofmemory
Wenn der BR berechtigt Nachweisen kann, das er Informationen aus Arbeitsverträgen braucht, dann ist dies legitim.
Erstellt am 11.08.2017 um 13:00 Uhr von duesseldorf
Danke für eure Antworten.
Es gibt weder vereinzelte Überschneidungen noch kann der Betriebsrat (weiß ich genau, da ich dem Betriebsrat angehöre) nachweisen, dass er Informationen braucht.
Es wurde aus meinem Arbeitsvertrag Informationen an unseren Vorsitzenden weitergegeben. Ich bin die stellvertretende Vorsitzende.
Wie könnte jetzt hinsichtlich Geheimhaltungspflicht (BR) und Verletzung des Datenschutzes durch die Buchhaltung die Konsequenz aussehen.
Danke
Erstellt am 11.08.2017 um 14:06 Uhr von outofmemory
Welche Art von Informationen waren es denn?
Grundsätzlich würde ich erstmal mit dem BRV reden, wozu diese Informationen notwendig waren. Dann ggf. weiter handeln.
Erstellt am 11.08.2017 um 15:08 Uhr von Niemand
Wenn es sich um die Höhe des Bruttogehalts und dessen Zusammensetzung handelt kann der BR diese jederzeit einsehen.
Erstellt am 11.08.2017 um 16:41 Uhr von anwatec
ich würde mal den BRV fragen, auf welcher Grundlage (Beschluss) er handelt. Da muss es ja wohl was geben bevor er auf die Personalabteilung zugeht