Versetzung
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter der im Moment bei uns Einkauf und Buchhaltung macht soll in Zukunft unsere Personalabteilung auch noch übernehmen. Buchhaltung würde zeitgleich wegfallen. Also Einkauf und Personal in Zukunft.
In seinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Der Arbeitnehmer wird als Angestellter der Abteilung Qualitätssicherung eingestellt. Das Arbeitsgebiet enthält sämtliche Aufgaben, die in der QS anfallen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige, zumutbare, Aufgaben zuzuweisen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Vermögen auszuführen und in jeder Hinsicht die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.
Im Ergänzungsvertrag: Der Arbeitnehmer wird als kaufm. Angestellter in der Abteilung Einkauf und Buchhaltung eingestellt. Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche in der Abteilung Einkauf und Buchhaltung anfallenden Tätigkeiten, sowie alle im Büro anfallenden Tätigkeiten.
Ist der Betriebsrat hier mitbestimmungspflichtig? Der AG möchte ihm auch nicht mehr Gehalt zahlen obwohl die Aufgaben in der Personalabteilung viel mehr sind als der Kollege in der Buchhaltung übernommen hat und deswegen möchte er auch kein Personal machen. Er macht außerdem so schon täglich Überstunden.
Liebe Grüße
Hans
Community-Antworten (1)
18.06.2018 um 15:23 Uhr
Ich sehe hier durchaus eine mitbestimmungspflichtige Versetzung als gegeben. Aber er macht schon jeden Tag Überstunden ? Da hätte der BR aber schon längst eingreifen müssen (my 2 Cents).
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