Rechtsanwaltskosten
Wir haben als Betriebsrat am 19.06. einen Rechtsanwalt beauftragt, die Arbeitsverträge der Betriebsratsmitglieder zu überprüfen. Nun kam am gestrigen Tag eine Rechnung unserer Buchhaltung in der wir aufgefordert werden, diese Prüfung selber zu bezahlen. Es sind 450 Euros plus MwSt. Das sehen wir nicht ein! Wir haben nun einen weiteren Beschluss gefasst und haben einen neuen Rechtsanwalt beauftragt, der nun wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit aktiv werden soll. Wir wissen, dass ein Betriebsrat niemals zahlen muss, da er ja vermögenslos ist. Wir halten das Vorgehen unserer Buchhaltung allerdings für sehr grenzwertig und wollen eventuell auch eine Anzeige machen. Die Frage dazu Wenn wir das nicht bezahlen, so die Drohung, wird unsere Buchhaltung ein Inkassounternehmen beauftragen um bei uns das Geld einzutreiben. Geht sowas?
Community-Antworten (9)
17.08.2012 um 18:49 Uhr
..ich würde als ArbGeb auch nicht zahlen. Was hat die Überprüfung eurer AV mit Betriebsratsarbeit am Hut?
17.08.2012 um 18:54 Uhr
Was ist das für eine Frage? Man muss doch prüfen ob Betriebsratsmitglieder benachteiligt werden.
17.08.2012 um 19:08 Uhr
Lumasol
liegen den vertrebare Gründe/ Belege dafür vor, dass hier ein Verstoß gegen § 78 besteht?? Ein guter Anwalt sollte aber auch erkennen und beraten ob hier § 40 gilt.
Weiter müsstet ihr hier ja auch vergleichbare ArbV von Nicht-BRM als Beleg vorlegen. Da dürftet ihr dann ein Problem mit dem Datenschutz haben, sofern diese AN dem nicht zugestimmt hat. Weiter sind ja wohl auch die ArbV vor der Wahl bereits entstanden. Also kein berechtigtes Indiz für einen verstoß gegen § 78. Also müsst ihr wohl die Kosten selbst tragen.
17.08.2012 um 19:19 Uhr
als nächstes würde ich einen Innenarchitekten beauftragen, der das BR-Büro überprüft, ob auch alles da ist, was einem BR so zusteht
17.08.2012 um 20:46 Uhr
Dessen Rechnung dann wieder keiner bezahlt. Ebenso wie die Rechnung des Rechtsanwalts.
Der BR kann Sachverständige nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG beauftragen. §80(3)
§40 trifft nur für erforderliche Kosten zu. Kosten der Prüfung der Arbeitsverträge der BRM vom AG bezahlt haben zu wollen ist einfach lächerlich.
Selbst wenn der BRM benachteiligt wäre ist das Individualrecht, der BR hat damit überhaupt nichts zu schaffen.
Der AG kann ja nur ein inkassounternehmen beauftragen wenn er einen Anspruch hätte, dafür müßte er die Rechnung des Anwalts ja überhaupt erst einmal bezahlt haben, warum sollte er das getan haben?
Der RA wird dann der Person die ihn beauftragte die Rechnung schicken.
17.08.2012 um 20:57 Uhr
Ich halt das allerdings für getrolle, kann doch nicht sein das ein Rechtsanwalt hier tatsächlich gegen den AG vorgehen würde? Also der oben erwähnte zweite Anwalt, oder ist meine Meinung von Anwälten zu gut?
17.08.2012 um 21:41 Uhr
Der BRist als BR zwar mittellos. Doch der AG nimmt hier berechtigten Schadenersatz bei den AN die auch BRM sind und den Anwalt beauftrag haben. Also die dessen ArbV hier geprüft wurden, und auf jeden Fall den BRV denn er muss ja Beschlüsse nach außen vertreten.
Klar kann der AG entweder ein Inkassobüro beauftragen oder Lohnfändung angehen.
17.08.2012 um 22:04 Uhr
Nein, der AG weist einfach die Rechnung an den Anwalt zurück und der muß schauen, wie er an sein Geld kommt
18.08.2012 um 02:04 Uhr
Mich interessiert ja was da überhaupt geprüft wurde ..
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