BR wird im Vertrauen über Straftat (Telefonmitschnitt) informiert - was tun?
Hallo zusammen,
ich bin seit wenigen Monaten Betriebsratsvorsitzende und wurde von einem Kollegen um ein Gespräch gebeten: Er ist der Vater einer unserer Azubis. Hintergrund: Der Ausbildungsvertrag wurde nicht verlängert, obwohl noch keine Prüfung abgelegt wurde. (Kurzversion) Der Vater des Azubis wollte bei mir eher Dampf ablassen als einen wirklichen Rat, hat mir aber im Vertrauen das erzählt: Der Azubi hat zu dem Thema mit unserer Personalleiterin telefoniert - und das Gespräch mit dem Handy ohne ihr Wissen mitgeschnitten.
Das ist eine Straftat. (Das heimliche Mitschneiden eines Telefongesprächs ist nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.)
Was soll / muss / kann ich tun? Oder was muss ich unterlassen?
Ich danke euch für eure Rückmeldung.
Community-Antworten (5)
10.08.2017 um 15:17 Uhr
Da gibt es doch nur eines: Dem Vater möglichst sofort sagen "Wenn er das tatsächlich getan hätte, dann hätte er damit eine Straftat begangen! Falls es tatsächlich einen Mitschnitt des Telefonates gäbe, dürfte er ihn sowieso nirgendwo verwenden und es wäre besser ihn zu löschen."
10.08.2017 um 16:26 Uhr
Danke, Pjöööng. Das hab ich natürlich getan. Meine Frage geht eher in die Richtung, ob ich als BR irgendwie verpflichtet bin, es jemandem (der betroffen Personalerin beispielsweise) sagen muss?
10.08.2017 um 16:48 Uhr
Schau mal hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/1343/wann-muss-man-strafanzeige-erstatten-und-wann-nicht/
oder hier: http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/o-bis-r/pflicht-zur-anzeige-138-stgb.html
Es besteht hier keine Pflicht es irgendwem mitzuteilen.
10.08.2017 um 18:47 Uhr
Reden ist Silber - schweigen ist Gold.
11.08.2017 um 12:55 Uhr
Ich danke euch.
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