Kündigung / Abwahl eines Betriebsratvorsitzenden und Mobbing - Wie sollten wir als Betriebsrat damit umgehen?
Wir haben vor kurzem einen BR gewählt. Ein Mitglied (in das wir als BR großes Vertrauen setzen) wollte die GF vor der Wahl gern kündigen. Dieses hat die GF aber verschlafen. Wir als BR haben dieses Mitglied zum Vorsitzenden gewählt, weil wir ihn für kompetent und extrem sozialgerecht halten. Nun hatte unser Vorsitzender einen Termin mit der GF (GF,Personalchef und Bereichsleiter) mit der Begründung "Zusammenarbeit mit dem BR Vorsitzenden". Er wurde expliziet gebeten allein zu kommen. In dem Gespäch legte ihm die GF nahe, sein Amt niederzulegen, da die GF kein Vertrauen zu ihm haben und sich deshalb keine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Besonders starken Druck machte der Personalchef. Wir als Betriebsrat stehen 100% hinter unserem Vorsitzenden. Die GF hat nun angedroht (natürlich im Einzelgespäch) den Ruf unseres Vorsitzenden (er hat uns über das Gespäch informiert) bei jedem Betriebsratmitglied, den Mitgliedern der anderen Konzernbetriebsräte und bei jedem einzelnen MA im Unternehmen dahin gehend zu schaden, den MA mitzuteilen das sie kein Vertrauen in die Person haben, sich sicher sind, das diese Person als Vorsitzender negative Auswirkungen zum Nachteil der Arbeitnehmer haben wird und das sie jedem die persönliche Vorgeschichte (der Wunsch dem MA zu kündigen) erzählen und die Kollegen zur Abwahl bewegen wollen. Dem Vorsitzenden wurden 2 Alternativen angeboten. Rücktritt und Abfindung oder Rücktritt und im BR bleiben, dann wird es für ihn aber nicht leicht..... Nun die Fragen: Sollte der Vorsitzende zurücktreten (im Sinne der Arbeitnehmervertretung)? Hat die GF die Möglichkeit aus dieser "Vertrauensgeschichte" einen Kündigungsgrund zu konstruieren? Wie sollten wir als Betriebsrat damit umgehen? (Wir sin alle neu im BR) Gibt es vergleichbare Fälle?
Vielen dank für die Hilfe
BR-125
Community-Antworten (3)
19.04.2008 um 20:19 Uhr
Du sagst doch alles, es gab Betriebsratswahlen und die Leute draußen haben anscheinend auch Vertrauen zu eurem jetzigen Betriebsratsvorsitzenden, ihr habt sogar 100iges Vertrauen zu ihm. Wo also liegt das Problem, lasst die da oben nur drohen, machen sie das gesagte wirklich, verstossen die gegen die Vorgabe der vertrauensvollen Zusammenarbeit, behindern die Betriebsratsarbeit und hier solltet ihr euch, da noch relativ neu, Gewerkschaftlich od. Anwaltlich vertreten lassen wegen einer Unterlassungsklage z.B. von den "Behauptungen" usw. Veranstaltet in baldiger Zeit eine Betriebsversammlung und macht zum TOP diese Angelegenheitsschilderung von eurer Seite, also informiert die anderen Mitarbeiter, dass eigentlich nur die GL nicht mit der Mitarbeiterentscheidung (Wahl) zufrieden ist. Auf keinen Fall sollte der Vorsitzende zurücktreten, wenn ihr jetzt nicht gleich Farbe bekennt, wer weiss ob der nächste der GL passt und so weiter, so kann man nämlich auch eine Betriebsrat wieder loswerden oder einen der parriert - im Sinne der GL und das solltet ihr nicht zulassen. Viel Glück, boxt euch alle durch. Niko
19.04.2008 um 21:31 Uhr
Was denkt die GF denn wo sie ist? In Tibet? Euer BRV -MUSS- im Amt bleiben, lasst euch nicht unterdrücken, sonst ist das der Anfang vom Ende.... Und das nächste Mal darf er nicht allein in solche Gespräche gehen, sondern immer einen Zeugen mitnehmen. Und lasst euch nicht innerhalb des BR auf Grabenkämpfe ein. Wenn ihr da steht wie 1 Mann ist eure GL sowas von machtlos.. Ansonsten: Gleiche Meinung wie Niko.
Bleibt stark !!!
19.05.2008 um 14:24 Uhr
Hallo Ich kann mich den vorigen Einträgen nur anschließen. Auf keinen Fall darf der Vorsitzende zurücktreten. Der Arbeitgeber muss den Vorsitzenden anerkennen und mit ihm und dem ganzen Gremium zusammenarbeiten. So wie es von der Belegschaft gewählt wurde. Der Arbeitgeber darf und kann darauf keinerlei Einfluß haben. Ich empfehle euch schleunigst Seminare zu besuchen, in denen ihr über eure Rechte und auch eure Pflichten aufgeklärt werdet. Nur dann werdet ihr es schaffen mit dem Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe zu stehen und die Rechte der Arbeitnehmer zu vertreten. Und genau dies ist die Aufgabe des Betriebsrats.
Grüße aus Oberschwaben Markus
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