Erstellt am 25.02.2007 um 11:31 Uhr von Fayence
Jutta,
es geht hier nicht um "Straftat" oder nicht, darüber haben Richter zu befinden, sondern darum, dass hier i.S.d.G. ein wichtiger Grund vorliegt, der den AG sicherlich berechtigt, eine "Fristlose" aussprechen zu können!
"Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen die Hackfleischordnung
Metzgereiangestellte riskieren bei bewussten Verstößen gegen die Lebensmittelvorschriften grundsätzlich ihre fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des LAG Hessen (Az.: 5 Sa 1710/05) hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Metzgers gegen einen Supermarktbetreiber zurück."
P.S.
Sollte hier ein bewusster Verstoss vorgelegen haben, hielte ich eine Abmahnung für einen Schlag in´s Gesicht der Verbraucher!
Erstellt am 25.02.2007 um 12:30 Uhr von Jutta
Wow, so schnell ein Urteil parat. Kompliment!
Ich habe jetzt 2 Tage vergeblich gesucht.
Wir sind ein 7-köpfiger Betriebsrat. Davon enthalten sich 4 bei Kündigungen grundsätzlich (weil sie niemandem das Brot nehmen wollen). Deshalb kommt es in diesen Fällen natürlich zum Disput mit dem Arbeitgeber. Deshalb versuche ich gerne im Vorfeld die Kollegen/Innen bei Ihrer Meinungsbildung zu unterstützen.
Danke!
Erstellt am 25.02.2007 um 20:15 Uhr von paula
"Und gefährden damit möglicherweise die Arbeitsplätze ALLER Kollegen." ... und der betroffene Kollegen gefährdet ggf. die Gesundheit der Verbraucher... ich denke da hört der Spass auf
Erstellt am 26.02.2007 um 11:49 Uhr von paula
Ramses,
ich bin voll bei Dir. Mein letzter Hinweis war auch als armer kleiner Verbraucher gemeint, der immer hofft das mein Metzger des Vertrauens auch mein Vertrauen verdient....