Ein Mitarbeiter hat gegen die Hackfleischverordnung verstoßen, was laut Gesetz eine Straftat ist. Dieser Verstoß wurde von einem Kollegen intern gemeldet. Extern gab es bisher keine Beanstandungen.
Der Betriebsrat wurde für Mittwoch zu einem Gespräch mit der Geschäftsleitung zu diesem Vorfall gebeten.
Es wird über fristlose Kündigung spekuliert. Kommt grundsätzlich bei Straftaten immer nur die Kündigung (fristlos oder fristgerecht) in Betracht?
Oder langt hier auch eine Abmahnung?
Danke!