Eingruppierung nach interner Entgelttabelle
Hallo zusammen! In unserem Unternehmen gibt es bisher weder TV noch BV aber eine Entgelttabelle nach der der AG nach eigenen Aussagen seit 2014 eingruppiert. Unser BR wurde erst vor einem Jahr gegründet und wir tasten uns langsam vor. Jetzt soll ein Prozessingenieur eingestellt werden. Laut Entgelttabelle müsste er Gruppe 9 bekommen, der AG meint aber niedriger einstufen zu müssen aufgrund geringer Berufserfahrung und "weil man den Bewerber ja erst kennenlernen muss". Auf unsere Nachforderung einer konkreten Stellenbeschreibung für den Bewerber, anhand derer wir die niedrigere Eingruppierung nachvollziehen können, sperrt sich der AG und fordert "Vertrauen". Wir haben seit der BR besteht immer wieder Diskussionen darüber welche Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind und wir hören immer wieder Sätze wie "das haben wir in der Vergangenheit nie so gemacht", "es obliegt dem Arbeitgeber darüber zu entscheiden", "der BR sollte etwas Vertrauen haben", "in dem vom BR geforderten Umfang Informationen zur Verfügung zu stellen und zu prüfen wäre zu aufwändig und in diesem Unternehmen nicht machbar". Ich persönlich hätte den AG schon vor Monaten abgemahnt oder auch einen Anwalt hinzugezogen, da wir aber ein relativ kleines Unternehmen mit ca 150 MA sind, dass erst in den letzten 2 Jahren wieder gesundet ist und schwarze Zahlen schreibt halten einige meiner BR-Kollegen das für zu hart und befürchten so die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und AG endgültig zu zerstören. Ich bin ja der Meinung das die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Gegenseitigkeit beruhen muss und nicht nur auf Vertrauen des BR in den AG. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Community-Antworten (10)
25.11.2020 um 11:23 Uhr
darauf beharren, was Du schon gesagt hast. Aber da wird Euer BR wohl eher nicht mitziehen.
25.11.2020 um 13:06 Uhr
Euer AG kann, im Moment, die neuen Mitarbeiter eingruppieren wie er will. Wenn die Mehrheit im BR es sich nicht ,,verscherzen " will dann muss er halt weiter schlafen.
25.11.2020 um 13:17 Uhr
Was versteht man unter „Entgelttabellle“? Benannte Eingruppierungen nach Qualifikation etc.deren Tabellenposition danach mitgeteilt wird, oder eher ein „Orientierungstool“ des AG, welche Summe er in den Arbeitsvertrag zu schreiben bereit ist?
25.11.2020 um 17:00 Uhr
@ Pickel es gibt eine Tabelle mit 10 Positionsklassen, in die die allgemeinen Stellenbezeichnungen eingeordnet sind. Sachbearbeiter sind z.B. in PK 05 oder 06 eingeordnet, Ingenieure in der PK09. PK01 ist illegal und deshalb nicht belegt und PK10 ist auch nicht belegt. Dazu gibt es außerdem eine Kriterientabelle, die 4 Kriterien umfasst. Diese Kriterien werden je nach Ausprägung mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl ergibt dann am Ende die Zuordnung zu einer Positionsklasse. Wir haben schon anhand einiger Stichproben festgestellt, dass die Bewertung der Stellen nicht immer ganz mit dem vorgestellten Schema übereinstimmt. In diesem Fall weicht aber auch noch die tatsächliche Eingruppierung des neuen Mitarbeiters von der Eingruppierung laut Entgelttabelle ab. Der Arbeitgeber argumentiert hier, dass diese Tabelle nur eine Orientierung bieten soll die letztendliche Entscheidung aber bei Fachbereich und Arbeitgeber liege. Wir vom BR wollen mittelfristig gerne eine BV zur Ein- und Umgruppierung der Mitarbeiter abschließen, um genau solche Diskussionen auszuräumen, das wird aber wohl noch eine ganze Weile dauern. Für mich stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten wir ohne TV und BV überhaupt haben und auch nutzen sollten bis wir eine eindeutige Regelung haben. Ich will weder den AG so verärgern, dass er die Verhandlungen komplett blockiert, noch den Eindruck vermitteln, dass der BR sich sowieso nicht ernsthaft wehren wird, wenn der AG nur genug Druck ausübt.
25.11.2020 um 17:04 Uhr
....Ich will weder den AG so verärgern, dass er die Verhandlungen komplett blockiert..... Das Zauberwort heißt Einigungsstelle aber da muss eben die Mehrheit des BR auch einen A.... in der Hose haben!
25.11.2020 um 21:28 Uhr
Hör nicht auf Moreno. Ihr habt ihr ohne Tarifvertrag keinen Anspruch auf Eingruppierungen. Wenn ihr mit Einigungsstelle droht kann er auch das bisherige Orientierungssystem (offiziell) einstellen und freie Gehälter festlegen. Dann habt ihr alles verloren. Richtig wäre eine gemeinsame Ausarbeitung eines Systems.
26.11.2020 um 08:55 Uhr
Richtig wäre eine gemeinsame Ausarbeitung des Systems....ja klar und wenn der AG dies nicht will dann wird in der Nase gepopelt bis 2040 oder was? Aber nur nicht den AG verärgern!
26.11.2020 um 09:10 Uhr
@Pickel: § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
"10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;"
Und damit ist es einigungsstellenfähig!
26.11.2020 um 13:20 Uhr
"Ihr habt ihr ohne Tarifvertrag keinen Anspruch auf Eingruppierungen."
Wie kommst Du denn wieder einmal auf dieses "schmale Brett"?
26.11.2020 um 13:39 Uhr
Wie kommst Du denn wieder einmal auf dieses "schmale Brett"? .... hat ihm sein geliebter Chef erzählt ;-)
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