Erstellt am 09.08.2017 um 14:46 Uhr von Pickel
Einen ganze Teil organisatorisch durch die andere Firma durchführen zu lassen bzw. deren Standort dorthin zu verlagern dürfte als unternehmerische Entscheidung mitbestimmungsfrei sein.
Nun stellt sich nur die Frage, was mit den MA ist. Wenn hier Versetzungen anstehen, ist der BR im Einzelfall natürlich anzuhören.
Aus der Frage ergibt sich aber eher das Bild, dass Versetzungen noch gar nicht beschlossen und umgesetzt wurden. Von daher missachtet der AG stand jetzt auch keine Mitbestimmung.
Erstellt am 09.08.2017 um 16:07 Uhr von gironimo
Ihr solltet Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen. Wenn es zur Durchsetzung bzw.Wahrung eurer Rechte als BR geht , braucht ihr zuvor keine Kostenübernahme. Diese Rechnung muss der AG ohnehin zahlen.
Wenn es euch nur um eine Art Rechtsgutachten geht, ist allerdings zuvor eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Sprecht mit dem Anwalt, wie ihr die Sache am besten angeht.
Erstellt am 09.08.2017 um 18:26 Uhr von Brumbärlein
Wie gesagt ist unsere Firma eigenständig, mit eigenständiger Organisation.
Mit einem Vorgesetzten der Technik und Personal einteilt (koordiniert auch Urlaub / Freizeitausgleich / Überstundenabbau).
Projektleiter und Disponenten setzen dann die einzelnen Events um.
Diese können durch die "Grundsatzentscheidung"
"diesem Zuge werden wir ab jetzt alle .... Produktionen von der Dispo (A) disponieren und organisieren.
D.h. das unsere interne Organisation komplett geändert wurde, ohne das der BR informiert wurde!?!
Die Personen die z.Z. die Dispositionen erledigen fallen somit einer "Organisationsverschiebung" zum Opfer und werden dann wohl Betriebsbedingt gekündigt werden....