Übernahme JAV - ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben wie ich vorgehen könnte?
Hallo! Es geht um folgendes: Ich mache zur zeit eine ausbildung zum automobilkaufmann, meine abschlussprüfung habe ich jetzt im mai und bin der JAV unseres autohauses.
ich habe erst vor einer woche von meinem arbeitgeber bescheid bekommen, dass sie mich nicht übernehmen wollen. ich erläre jetzt mal gane genau wie das bei mir abgelaufen ist.
Also wir hatten zunächst eine stelle bei uns in der disposition und im NW-verkauf frei. unser geschäftsführer jedoch meint, das wir keine stellen zu vergeben hätten und sie mich aus diesem grund nicht übernehmen möchten. vor einigen tagen sehe ich in unserer disposition einen unserer gebrauchtwagenverkäufer der für die dispo-arbeiten eingearbeitet wird. nach dem gespräch mit meinem betriebsrat, die total aufgebracht darüber waren, habe ich erfahren der unser GW-verkäufer jetzt in der dispo arbeitet, weil er mit dem verkauf von gebrauchtwagen überfordert sei.
Nun sind 2 verkäufer stellen frei, einmal nw und einmal gw. im internet stehen stellenausschreiben und bei uns intern wird auch weiter nach leuten gesucht. der geschäftsführer meint nun, ich sei zu jung für den verkauf ( ich bin 21 jahre alt). und wollen mich aus diesem grund trotzdem nicht übernehmen. der betriebsrat hat jetzt mehrmals mit unserem geschäftsführer geredet, aber da kam bis jetzt nichts bei raus. er weiss zwar das er mich übernehmen muss wenn ich einen antrag stelle, aber er wird sich dagegen stützen.
also meine frage an sich lautet: was kann ich jetzt tun? auf eine übernahme pochen? wobei ich ehrlichgesagt nach dem ganzen stress nicht so richtig lust habe weil die sich doch stark gegen mich aussprechen, oder habe ich auch andere rechte die ich einfordern kann, weil bei dieser geschichte einiges nicht richtig abgelaufen ist, sei es die viel zu späte mitteilung über meiner nicht-übernahme oder das sie mich quasi "anlügen" das da keine stelle frei wäre...
zu meiner person muss ich sagen, dass ich immer zuverlässig und sehr leistungsbereit war, sowohl in der schule als auch im betrieb sehr gute leistung erbracht habe und eigentlich mit allen mitarbeitern guten kontakt habe.
ich hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben wie ich vorgehen könnte.
mfg, whity
Community-Antworten (5)
29.04.2009 um 23:31 Uhr
whity, geht es Dir um eine Abfindung? Natürlich kannst Du versuchen das zu verhandeln und auch darum pokern. Aber eine mögliche Sperre beim ALG und die volle Versteuerung würden den Pokergewinn evtl. als Niete dastehen lassen. Du kannst ja auf jeden Fall Deine Weiterbeschäftigung nach § 78 a (2), BetrVG verlangen und solltest dies auch schriftlich tun, da sonst der AG zu Recht sagen kann, dass Du ja kein Interesse angemeldet hast an einer Weiterbeschäftigung.
29.04.2009 um 23:43 Uhr
@whity was kann ich jetzt tun? auf eine übernahme pochen? Als JAV sollte man natürlich zu allererst seine Pflichten kennen, aber mindestens auch seine Rechte!!!! Wenn ihr einen guten BR hättet, müßte dieser Deine Fragen beantworten können!!!!! nach dem gespräch mit meinem betriebsrat, die total aufgebracht darüber waren, das nützt Dir, für die Durchsetzung Deiner Rechte, überhaupt nichts. Nützen würde es Dir etwas, wenn der BR Dich auf den § 78a des BetrVG aufmerksam gemacht und Dich dabei unterstützt hätten, Deinen Antrag zu formulieren. Da also Dein BR in dieser Hinsicht nichts geleistet hat, hier mein Tip:
§ 78 a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
Bedeutet: teilt Dein AG Dir das schriftlich mit und Du nimmst das so hin, bist Du raus aus dem Betrieb. Teilt er Dir dieses mündlich mit, hat es keine Bedeutung.
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
Bedeutet: Du mußt JETZT SOFORT, wenn Du denn wirklich dort bleiben willst, Deine Weiterbeschäftigung beantragen. Damit ist zunächst einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, welches der AG nur unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Arbeitsgericht ändern kann! Wenn Du das nicht alleine kannst, nimm Dir einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu Hilfe. Deinem BR traue ich in dieser Hinsicht, Deine Schilderungen zugrunde gelegt, nicht sehr viel zu, aber Du kannst ihn ja noch mal bitten, sich mit der Kommentierung des § 78a zu beschäftigen und Dir Hilfe zu leisten, eine Kommentierung des BetrVG wird ja wohl wenigstens in dem Büro vorhanden sein, hoffe ich. Aber, das Ganze muß jetzt zügig über die Bühne gehen!!!!!!
Nachtrag: ich zu lange geschrieben, Lotte wieder schneller ;-))))))))
29.04.2009 um 23:51 Uhr
nicoline, aber Du gründlicher...;-))
30.04.2009 um 15:50 Uhr
@lotte, @Nicoline,
wenn ihr richtig gelesen hättet, dann wüsstet ihr dass whity es weiss, einen Antrag auf weiter beschäftigung stellen kann.
" der betriebsrat hat jetzt mehrmals mit unserem geschäftsführer geredet, aber da kam bis jetzt nichts bei raus. er weiss zwar das er mich übernehmen muss wenn ich einen antrag stelle, aber er wird sich dagegen stützen."
Also hättet ihr euch eure Tastenanschläge sparen können.
30.04.2009 um 19:42 Uhr
Ein Mitglied, "wenn ich einen Antrag stelle" heißt für mich, dass er es zwar weiß, aber den Antrag nicht gestellt hat. und "also meine frage an sich lautet: was kann ich jetzt tun? auf eine übernahme pochen?" ist ja auch eindeutig.
Deine Antwort dagegen war bestimmt sehr hilfreich für den Fragesteller....
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