Verlegung Standort Übernahme aller AN - Muß der Betriebsrat dennoch einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan aufstellen?
Bei uns ist die Verlegung eines Standortes in eine umsatzstärkere Region geplant (dort gibt es auch schon eine Niederlassung). Allen Arbeitsnehmern des von der Verlegung betroffenen Standortes ist ein Arbeitsplatz am neuen Standort angeboten worden. Niemandem soll gekündigt werden.
Muß der Betriebsrat dennoch einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan aufstellen?
Für alle AN ist dieser Schritt mit großen Veränderungen verbunden, es liegt zwischen altem und neuen Standort 350 km. Wer hat eine Idee? Danke, Sarabi
Community-Antworten (5)
30.06.2006 um 13:33 Uhr
Sarabi,
wie viele wahlberechtigte AN gibt es an Eurem Standort? Siehe (Kommentierungen) §§ 111, 112 BetrVG.
30.06.2006 um 13:40 Uhr
Unsere Firma ist in verschiedene Regionalbereiche eingeteilt. Unser Bereich umfasst 4 Niederlassungen mit ca. 110 Mitarbeitern.
30.06.2006 um 14:12 Uhr
Dann dürften die Bedingungen für eine Betriebsänderung wohl vorliegen.
Ich halte sowohl den Interessenausgleich als auch einen Sozialplan für erforderlich, die Initiative sollte/muss jedoch vom AG ausgehen.
Dieses Thema ist zu komplex, kann Euch daher nur anraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zwecks Beratung/Unterstützung hinzuzuziehen.
Vorbereitend solltet Ihr Euch mit einer Kommentierung zu den §§111-113 BetrVG befassen!
30.06.2006 um 14:24 Uhr
Ja, einen Anwaltstermin haben wir schon ausgemacht. Aber kommt denn ein Sozialplan tatsächlich zum tragen, obwohl es zu keinen Kündigungen kommen soll?
Gruß, Sarabi
30.06.2006 um 14:57 Uhr
Sarabi,
ich halte auch einen Sozialplan für erforderlich, da mit dieser Betriebsänderung zwar ein Versetzungsangebot erfolgt, ich aber die Zumutbarkeit (Wohnsitzwechsel etc.) nicht für jeden AN als gegeben annehme. Müssten nicht auch Änderungskündigungen ausgesprochen werden?
Wartet Euren Anwaltstermin ab!
Gruß Fayence
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