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Personelle Maßnahme nach §99 - Diskriminierung gegenüber dem internen Bewerber?

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bernadette1305
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @ all,

uns als BR quält im Momoent ein Einstellungsproblem. Vorweg - wir haben erst noch den Beschluss zu fassen, aber möchten vorher schon eine relativ sichere Meinung dazu vertreten - daher hier unser Problem:

Bei uns war eine Stelle sowohl intern als auch extern ausgeschrieben, es gab ne Menge externer Bewerber aber auch einen internen Bewerber. Der zuständige Abteilungsleiter hatte warum auch immer die Meinung vertreten, dass er den internen Bewerber nicht möchte. Zu den Vorstellungsgesprächen waren natürlich sowohl die ausgewählten externen als auch der interne Bewerber geladen. Nun ergab sich aber, dass von den externen Bewerbern keiner mehr zur Verfügung stand, sodass der interne Bewerber wieder zur Disposition stand und auch unsere vollste Unterstützung genießt. Der Geschäftsführer ist für den internen Bewerber, der technische Leiter allerdings hat einen Joker aus dem Ärmel gezaubert. Er hat einen externen Bewerber nochmals angerufen(er hatte vorher abgesagt) um ihn anstelle des internen Bewerbers zu der Stelle zu verhelfen.

Soweit können wir wohl kaum etwas dagegen unternehmen, meinen wir jedenfalls.

Nun aber der Hammer: In der Zeitungsannonce stand unter anderem eine Befristung der Stelle vorerst auf ein Jahr, wobei eine Festanstellung angestrebt ist. Dem externen Bewerber wurde nun (da er aufgrund der vorersten Jahresbefristung nicht mehr zur Disposition stand) eine 6monatige Probezeit angeboten, die dann in ein unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen soll.

Wir stehen nun in unserer nächsten BR-Sitzung vor dem Problem, wenn wir die Zustimmung verweigern, wie begründen wir das? Besteht die Möglichkeit nach AGG in Richtung Diskriminierung gegenüber dem internen Bewerber vorzugehen, heißt die plötzliche 6monatige Probezeit mit anschließendem unbefristetem Arbeitsvertrag wiederspricht ja eigentlich dem in der Zeitung geschriebenen Text.

Kann uns da jemand weiterhelfen?

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Community-Antworten (4)

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paula

09.03.2008 um 21:48 Uhr

Wenn nicht irgendwo ein besonderer Haken versteckt ist, ist der Sachverhalt weder skandalös noch besonders ungewöhnlich.

Der AG will lieber extern einstellen. Das ist erst einmal sein gutes Recht! Er überzeugt nun einen Bewerber der schon abgesagt hat. Auch das ist nicht verwerflich. Und er bietet ihm eine Festanstellung? Da wären einige BRs aber glücklich, wenn auch ihr AG sich mal wieder dazu durchringen könnte.

Das hat alles nichts mit dem AGG zu tun. Das ist auch keine Diskreminierung. Oder will der AG den internen Bewerber wegen seines Alters Hautfarbe Geschlecht etc nicht? Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zieht da erst einmal nicht.

Ihr könnt Euch nun noch einmal die interne Stellenanzeige anschauen. Evtl. könnt ihr hier noch etwas Honig ziehen Ihr könnt auch der Einstellung mit kaum haltbaren Argumenten widersprechen aber wenn der AG Durchhaltevermögen hat wird er den externen Bewerber wohl bekommen.

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bernadette1305

09.03.2008 um 22:57 Uhr

Hallo paula,

nun hierbei handelt es sich um einen altersbedingten Wechsel der Stelle, einer geht und ein neuer kommt quasi...

Von unserer Seite her muss man noch anmerken, dass bisher alle Neueinstellungen einen befristeten Jahresvertrag bekommen und dann, wenn beide Seiten zufrieden miteinander sind, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Nur hier soll offenbar eine Abneigung zum internen Bewerber mit allen Mitteln durchgezogen werden...

B
bernadette1305

09.03.2008 um 23:01 Uhr

... Dabei kann der externe Bewerber lediglich einige Jahre Erfahrung aufweisen, während dessen der interne seine Qualifizierung erst recht neu hat, allerdings hat er einen entscheidenden Vorteil, nämlich den Heimvorteil - er kennt die örtlichen Gegebenheiten quasi wie aus dem FF...

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paula

10.03.2008 um 00:18 Uhr

... so leid es mir tut: aber das ist die Entscheidung des AGs! Da hat der BR keine Karten im Spiel

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