W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Standortüberwachung von Kundendienstfahrzeugen - Wer hat mit solch einem System schon Erfahrung gemacht?

S
saragossa
Feb 2019 bearbeitet

In unserem Unternehmen besteht seitens der Geschäftsleitung der Wunsch, die Firmenflotte mit einer GPS-Box auszustatten. Diese soll eine GPS gestützte Disposition unserer Fahrzeuge ermöglichen. Die Vorteile für den AG liegen auf der Hand. Wir haben aber Bedenken, weil das Verhaltensmuster unserer AN ersichtlich ist. Auswertungen von bis zu 12 Monaten rückwirkend sind möglich. Es ist sichtbar wann der Motor angelassen wird etc. und natürlich wo und zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug steht. Der AG plant zukünftig damit auch die Übermittlung der Aufträge an die Monteure. Diese können nach Abarbeitung des Auftrages diesen über das System zurückmelden. Gleichzeitig geht dieser Auftrag in der Fakturierung zur Rechnungslegung ein. Das System bedroht unserer Ansicht nach ebenfalls Arbeitsplätze in der Fakturierung und Disposition. Wer hat mit solch einem System schon Erfahrung gemacht und kann uns dazu Informationen liefern?

Vielen Dank für die Antworten. Wir erarbeiten mithilfe eines Sachverständigen eine Rahmen-BV zum Thema IUK, IT und Überwachungsanlagen.

19.20702

Community-Antworten (2)

S
Spartacus

13.05.2007 um 15:19 Uhr

moin,

gib mal unter stichwort 14355 ein. der fall mit navi`s im lkw ist ähnlich.vielleicht hilft er dir weiter!?

H
Heini

13.05.2007 um 22:00 Uhr

Hier hat der Betriebsrats eindeutig ein Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1 Ziffer 1+6. Ihr müsst u.a. per BV ausschließen, dass eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmer nicht stattfinden. Aber um genauers sagen zu können müsste man die Möglichkeiten der GPS-Box sowie der Software kennen. Da gibt es diverse Spielereien die zum Teil eine erheblich Überwachung und Auswertung möglich machen. Vieleicht sollte der BR darüber nachdenken einen Sachverständigen einzuschalten.

Ihre Antwort