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Gleich und doch nicht gleich?

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Pippifax
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma sind 2 Kollegen die den gleichen Job machen mit der gleichen Tätigkeitsbeschreibung. Der eine hat ein Dienstfahrzeug der andere nicht. Hier greift das neue Lohntranzparenzgesetz nicht, da es nur bei Ungleichheiten zw. Mann und Frau gilt. Das AGG greift hier auch nicht, weil keine Diskriminierung nach dessen Definition vorliegt. Auf Grund welcher Gesetze / Regelungen kann man hier den Kollegen ohne Auto vertreten? Gibt es evtl. irgendwelche Urteile hierzu? Danke

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Community-Antworten (4)

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gironimo

04.08.2017 um 12:05 Uhr

Wenn es um Ungleichbehandlung geht, würde ich erst einmal § 75 BetrVG ins Auge fassen. Wird denn zur Ausübung der Tätigkeit ein Fahrzeug benötigt? Steht das Fahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung?

Wie läuft denn der Job jetzt?

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Gast

04.08.2017 um 13:58 Uhr

Was sagt denn der Arbeitgeber dazu?

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Pippifax

04.08.2017 um 14:29 Uhr

@Gironimo:Es besteht ja keine Diskriminierung laut § 75 BetrVG Zur Ausübung der Tätigkeit wird ab und zu mal ein Fahrzeug benötigt. Ja steht zur Privatnutzung zur Verfügung (1% Regelung) Der Kollege ohne Auto muss sich dann immer ein Poolfahrzeug holen. @ Gast: Ganz unterschiedlich. Dieser Stelle steht kein Auto zu - Dieser Ebene steht kein Auto zu - Das Budget.....

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gironimo

04.08.2017 um 17:07 Uhr

Nur so nebenbei. Der 75er hat ja nicht nur Diskriminierung im Sinn. Hier geht es um Recht und Billigkeit für jeden AN.

Wenn das Fahrzeug ausschließlich der dienstlichen Nutzung dienen würde, hättet ihr kaum einen Ansatzpunkt; zumindest dann nicht, wenn immer ein Poolfahrzeug zur Hand ist.

Aber so....... Hier geht es ein Stück um Vergütungsgrundsätze.

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