In unserer Firma sind 2 Kollegen die den gleichen Job machen mit der gleichen Tätigkeitsbeschreibung.
Der eine hat ein Dienstfahrzeug der andere nicht.
Hier greift das neue Lohntranzparenzgesetz nicht, da es nur bei Ungleichheiten zw. Mann und Frau gilt.
Das AGG greift hier auch nicht, weil keine Diskriminierung nach dessen Definition vorliegt.
Auf Grund welcher Gesetze / Regelungen kann man hier den Kollegen ohne Auto vertreten?
Gibt es evtl. irgendwelche Urteile hierzu?
Danke