Erläuterung zu Änderungsvertrag zum Freelancer - NEU
Ich frage als Ersatzmildglied des BRs und neu da Klarstellung. Vielen lieben Dank für Eure Beiträge vorab zu dieser meiner Situation.
Community-Antworten (1)
03.08.2017 um 21:33 Uhr
Ich vermute mal, dass der BR nicht zur Einstellung gehört wurde, weil eben der AG davon ausgeht, dass hier ein Werksvertrag vorliegt. Mit allen "Vorteilen" die der AG hat, wenn er Werksverträge abschließt.
Aber ist es so? Arbeitet diese Person weisungsfrei? Oder hat da doch jemand das Sagen im Betrieb? Lasst Euch doch mal den Vertrag zeigen. Die Neufassung des § 80 Abs. 2 BetrVG macht es ja möglich.
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