Erstellt am 03.08.2017 um 09:09 Uhr von moreno
Du lässt Dich aufstellen und wenn Du gewählt wirst legst Du halt Dein Amt als JAVi ab.
Erstellt am 03.08.2017 um 09:11 Uhr von resolver
Aber dann gibt es ja eine zeit lang keine JAV, weil dann erst Wahlen eingeleitet werden müssen, oder? Ist das rechtlich Ok?
Hätte dann das Ersatzmitglied Anspruch auf den Vorsitz? (Ich bin dann schon im zweiten Amtsjahr)
Erstellt am 03.08.2017 um 09:43 Uhr von Pjöööng
Ich meine mich dunkel zu erinnern dass mit der Mitgliedschaft im BR das JAV-Amt automatisch erlischt.
Erstellt am 03.08.2017 um 10:16 Uhr von gironimo
>Hätte dann das Ersatzmitglied Anspruch auf den Vorsitz?
Ich deute das so , dass du eine 1 Personen JAV bist und einen Stellvertreter hast. Der rückt dann nach, wenn du aus der JAV ausscheidest.
Erstellt am 03.08.2017 um 10:18 Uhr von Challenger
Keine Ahnung. Frag doch einfach mal bei der Gewerkschaft nach.