Erstellt am 03.08.2017 um 09:38 Uhr von Pjöööng
Als Arbeitgeber würde ich die Notwendigkeit dieses Aufwandes prüfen und mir dabei die Frage stellen, warum ein persönliches Gespräch nicht auch per Telefon möglich sein soll.
Erstellt am 03.08.2017 um 10:21 Uhr von gironimo
Da könnte man ja auch jede BR - Sprechstunde in Frage stellen.
Aus meiner Sicht liegt hier ganz klar "erforderliche" BR Arbeit vor.
Erstellt am 03.08.2017 um 10:29 Uhr von moreno
Gironimo dann könnte ich den ganzen Tag als erforderliche BR Arbeit kranke Kollegen besuchen? Ich sehe es auch so, dass hier das Telefongespräch ausreichend ist. Das andere wäre für mich Freizeitvergnügen außer ich kann mich mit dem AG darüber verständigen.
Erstellt am 03.08.2017 um 11:03 Uhr von celestro
@ moreno
"nicht reisefähig" hast Du aber gelesen, oder ?
Erstellt am 03.08.2017 um 11:06 Uhr von moreno
celestro ,,dass hier das Telefongespräch ausreichend ist." hast Du wohl nicht gelesen! Es ist sicher nicht die Aufgabe vom BR kranke AN zu Hause zu besuchen! Hab ich natürlich auch schon gemacht aber als Kollege und nicht als Betriebsrat ...ausserhalb meiner Arbeitszeit!
Erstellt am 03.08.2017 um 11:54 Uhr von celestro
doch, das habe ich gelesen. Aber Deine Verallgemeinerung "man könne dann den ganzen Tag Kranke besuchen" ist einfach albern.
Erstellt am 03.08.2017 um 12:01 Uhr von moreno
Na albern ist doch wohl eher dass Du meinst Kollege nicht reisefähig also darf BRM hinfahren!
Erstellt am 03.08.2017 um 12:36 Uhr von ickederdicke
naja, er wurde hier ja um einem persönlichen Gespräch gebeten. Klar kann man dies am Telefon erledigen, es ist aber sinniger und dem Kollegen gegenüber wertschätzender persönlich dort zu sein. Man bekommt dann auch viel mehr mit, auch indirektes. Ich würde- da selten- diesen Besuch nach der Arbeit machen. Auch aus oben genannten Gründen. Und die Zeit sollte nicht der Punkt sein, der Kollege hat davon anscheinend nicht mehr viel.
Erstellt am 03.08.2017 um 12:40 Uhr von gironimo
Ich kann nirgends finden, dass das Recht mit dem BR direkt zu sprechen, in irgendeiner Weise beschränkt werden kann .
Der Krankenstand im Betrieb dürfte kaum so hoch sein, dass der BR zum Reisenden wird.
Auch ich habe schon Mitarbeiter aufgesucht, wenn sie nicht in den Betrieb kommen konnten, aber den BR sprechen wollten. Natürlich war das dann Betriebsratstätigkeit.
Erstellt am 03.08.2017 um 13:52 Uhr von Pickel
Gironimo, du bist ganz sicher kein Beispiel für korrekte Betriebsratsbeschäftigungen. ALs freigestelltes BRM verbringst du hier täglich deinen halben Arbeitstag - das ist das, was man gewöhnlich unter Arbeitszeitbetrug subsummiert
Erstellt am 03.08.2017 um 13:55 Uhr von celestro
"Na albern ist doch wohl eher dass Du meinst Kollege nicht reisefähig also darf BRM hinfahren!"
Das habe ich gar nicht geschrieben ...
Erstellt am 03.08.2017 um 13:57 Uhr von celestro
@ Pickel
Abgesehen davon das "halber Tag" wohl ein aberwitziger Vorwurf ist ... wo steht geschrieben, das man sich nicht über BR-Themen informieren darf ?
Erstellt am 03.08.2017 um 14:00 Uhr von moreno
Gironimo nur weil Du etwas gemacht hast heißt es ja nicht, dass es deswegen in einem anderen Betrieb geduldet wird! Die Betriebsverfassung sieht vor das AN den Betriebsrat aufsuchen oder der BR sie an ihrem Arbeitsplatz! Hausbesuche fallen sicher nicht unter erforderliche Betriebsratsarbeit! Hier zu sagen Du darfst Dies kann den Fragesteller ganz schön in die Irre führen.
Erstellt am 03.08.2017 um 14:01 Uhr von Pickel
Celestro, informieren ist das eine - zu Themen anderer Unternehmen ausführlich Stellung zu nehmen, die nicht einmal bezug zur eigenen aktuellen Tätigkeit haben, das andere.