W.A.F. LogoSeminare

Interne Bewerbung abgelehnt

R
raindrop
Jan 2018 bearbeitet

Seit über 10 Jahren arbeite ich in einem mittelgroßen Unternehmen in Teilzeit. Ich habe mich in den vergangenen Jahren mehrmals um eine interne Vollzeitstelle beworben. Jetzt, nach 3 Jahren ein erneuter Versuch meinerseits auf eine interne Stellenausschreibung. Ich habe eine schriftliche Absage bekommen. Heute habe ich erfahren, dass diese Stelle an einen anderen internen Bewerber vergeben wurde. Dieser hat ca. eine Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren. Da meinem AG seit Jahren der Wunsch auf Vollzeit bekannt ist, bin ich natürlich wieder einmal mehr enttäuscht, die Stelle nicht bekommen zu haben. Kann ich noch irgendetwas tun?

2.98906

Community-Antworten (6)

P
Pickel

01.08.2017 um 21:42 Uhr

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen in der freien Wirtschaft, nach der entsprechend der Betriebszugehörigkeit zu besetzen wäre. Der Kandidat hat seine 2 Jahre vermutlich besser genutzt.

C
Challenger

01.08.2017 um 22:06 Uhr

Wurde die interne Stellenausschreibung vom Betriebsrat verlangt, bzw existiert überhaupt ein Betriebsrat ? Wenn ja, was sagt er denn dazu ?

G
gironimo

02.08.2017 um 10:03 Uhr

Wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du nach § 9 TzBfG den Anspruch, bei gleicher Eignung bevorzugt zu werden. Darüber solltest du mal mit einem Fachanwalt reden.

Natürlich ist der Begriff "gleiche Eignung" sehr relativ - und ob es ratsam ist den Rechtsweg zu gehen, musst du selbst abschätzen.

S
stehipp

02.08.2017 um 10:20 Uhr

Dein AG hatte zwei Bewerbungen und hat sich für die andere Person entschieden. Ich fürchte, da kannst du nicht viel ändern. Suche doch mal das direkte Gespräch zu Geschäftsleitung und frag nach, warum die Entscheidung so gefallen ist. I.d.R. hatte die Geschäftsleitung Gründe für ihre Entscheidung. Wenn du die Gründe kennst, kannst du vielleicht daran arbeiten um beim nächsten Mal mehr Erfolg zu haben. Vielleicht gefällt dem Entscheidungsträger deine Initiative sogar und er erinnert sich bei der nächsten Besetzung an dich. Auf alle Fälle weißt du danach eher wo du stehst und kannst dir deine Gedanken machen.

So etwas einzuklagen ist zwar unter gewissen Umständen theoretisch möglich, aber was soll das im Erfolgsfall bringen? Wie wird dein zukünftiges Arbeiten wohl zukünftig sein?

P
Pickel

02.08.2017 um 10:41 Uhr

Gironimo, das ist in dem Fall, in dem Interne TZK konkurrieren, nicht richtig. Ob der andere Interne TZ oder VZ war, wissen wir nicht

K
kratzbürste

02.08.2017 um 10:53 Uhr

Was hat denn der BR dazu gesagt? Gibt es einen?

Ihre Antwort