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Assistent der Geschäftsleitung

T
TerribleSven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Investor hat 3 Firmen. In unserer ist er zudem als Prokurist angestellt. Jetzt will er einen Referenten einstellen, der zu 90% für eine der anderen Firmen tätig ist. Aus rechtlichen Gründen will/muss er ihn allerdings bei uns platzieren. Da es uns wirtschaftlich schlecht geht, der Herr für uns nicht wirklich arbeiten wird stellt sich die Frage wie wir gegen diese Einstellung vorgehen könnten

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Community-Antworten (4)

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gironimo

31.07.2017 um 15:52 Uhr

Warum sollte es euch besser gehen, wenn ihr jemanden auf der Gehaltsliste habt, der nicht für euch arbeitet?

Ansonsten könnt ihr einer Einstellung nur widersprechen, wenn es einen der Gründe gibt, die im § 99 Abs 2 BetrVG genannt werden.

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Pickel

31.07.2017 um 17:25 Uhr

Ihr habt da was grundlegend falsch verstanden.

Ihr seid in keiner Weise in der Mitbestimmung, mit wem euer AG Arbeitsverträge abschließt und wen er (mit seinem Geld) vergütet. Eure Mitbestimmung bezieht sich einzig auf die Eingliederung in euren Betrieb. Also um die Aufgaben, die die Person zukünftig in eurem Betrieb leisten soll. Und da sind die Widerspruchsgründe abschließend.

T
TerribleSven

31.07.2017 um 17:40 Uhr

Nun der AG lässt verlauten, dass der Referent hier eingegliedert werden muss, damit er Zahlen und Daten von Kunden verarbeiten kann. Dies dürfte er rechtlich gesehen nicht, wenn er in einem der anderen beiden Betrieben eingegliedert ist. Nur wird der Referent dies sehr selten tun und die meiste Zeit eben für die anderen beiden Unternehmen tätig sein - aber eben von unserem Unternehmen bezahlt.

P
Pickel

31.07.2017 um 17:49 Uhr

" aber eben von unserem Unternehmen bezahlt." Das schließt du woraus? Aus der mitbestimmungspflichtigen Eingliederung ergibt sich das nicht.

Wenn dein AG schon so korrekt mit der Eingliederung arbeitet, wird er ja vielleicht auch die Personalkosten entsprechend anteilig weiterbelasten.

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