W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschluss aus BR - weil Assistent der Geschäftsführung?

K
Katjamo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe auch eine Frage. Eine Mitarbeiterin unseren Hauses ist Mitglied des BR. Sie ist als Innenrevisor direkt der Geschäftsleitung unterstellt und wird demnächst Assistent der Geschäftsführung. Darf sie weiterhin im Betriebsrat tätig sein oder ist sie wegen der Nähe zur Geschäftsleitung abzusetzten?

Herzlichen Dank Mosch

7.09306

Community-Antworten (6)

P
pit47

31.07.2007 um 13:43 Uhr

Hallo Katjamo, solange die Kollegin eine Arbeitnehmerin nach § 5 BetrVG ist, darf sie auch im BR tätig bleiben.

B
Benno_BRB

01.08.2007 um 14:08 Uhr

und ein BRM einfach so "abzusetzen" geht eh nicht! Da käme nur ein Ausscheiden aus dem Betrieb, eine Amtsniederlegung auch als Rücktritt oder eine Amtsenthebung durch das Arbeitsgericht in Frage. Aber die Dame verlässt nicht die Firma, eine Amtsniederlegung oder ein Rücktritt von ihr zu verlangen wäre fatal und möglicherweise als Mobbing anzusehen, wenn ihr darauf drängt. Und ein Arbeitsgericht braucht schon schwerwiegende Gründe um ein BRM des Amtes zu entheben!

bis denno

RH
Robin H

01.08.2007 um 14:16 Uhr

Ich würde als BRV zumindest mal ein vertrauensvolles Gespräch mit ihr führen, um abzuklären ob sie denn das BR-Amt und ihre Assi-Funktion im Kopf und in der Kommunikation sauber trennen kann. Wenn das dann offensichtlich nicht der Fall wäre, dann könnte ich mir wenigstens vorstellen, ihr den Rücktritt nahezulegen.

A
amazing

01.08.2007 um 14:17 Uhr

Katjamo

man könnte die Situation durchaus auch von der anderen Seite betrachten.

Vielleicht hat eure Kollegin einen positiven Einfluss auf den Herrn Geschäftsführer, so daß manch merkwürdigen Anwandlungen des Herrn gleich im Keim erstickt werden?

:-)

K
Katjamo

01.08.2007 um 15:15 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

herzlichen Dank für die vielen Hinweise.

Einen schönen Tag!!

DAH
Der alte Heini

01.08.2007 um 15:22 Uhr

Katjamo, keiner anderes BR Mitglied oder der BR selbst, hat das recht die Situation des Kollegen auf Vereinbarkeit zu prüfen oder zu bewerten oder gar vertrauensvolle Gespräche zu führen ob die Kollegin die Kommunikation sauber trennen kann. Das ist Schwachsinn. Es ist auch vollkommen unerheblich wie weit die Kollegin mit der GL zusammenarbeitet.

Das einzigste was hier zählt, ist die Frage, leitende Angestellte ja oder nein. SONST NICHTS!!! Wird die Kollegen in den Status der leitenden Angestellten erhoben, so endet das BR Amt automatisch. Der BR hat die Möglichkeit die Kollegen dann darauf hinzuweisen und die Frage eventuell vom Gericht abklären zulassen, aber das war es auch schon.

Ihre Antwort