Darf ein Assistent der Geschäftführung für den BR kandidieren?
Vielleicht wurden meine Fragen bereits an anderer Stelle hier beantwortet - ich habe aber leider nichts darüber gefunden und bitte deshalb um Nachsicht.
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Kann ein Assistent der Geschäftführung, der zwar selbst keine Personalentscheidungen treffen kann, absolut AG-orientiert ist und offensichtlich vom GF unbedingt im BR gesehen werden möchte, überhaupt kandidieren (Listenwahl)? Wenn ja, haben der WV bzw. die MA die Möglichkeit, eine solche Kandidatur abzulehnen?
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Kann ein MA nach Veröffentlichung der Vorschlagslisten Einspruch gegen eine Liste einlegen, wenn er der Meinung ist, dass diese fehlerhaft ist oder gelten die veröffentlichten Listen als vom WV geprüft und nicht mehr anfechtbar?
Vielen Dank für Eure Hilfe! Mecky
Community-Antworten (2)
25.06.2006 um 18:42 Uhr
auh wenn ein Mitarbeiter arbeitgeberorientiert ist, kann er wählen und gewählt werden ( s.a. §§ 7 +8 BetrVG. die WL werden zwar vom WA geprüft, aber das hindert niemanden sie ggf. in der vorgesehenden Frist anzufechten, wenn ein entsprechender Grund vorliegt.
26.06.2006 um 12:45 Uhr
Wenn die Mitarbeiter der Ansicht sind, das der Kandidat zu AG-orientiert ist, wird sich das im Wahlergebnis zeigen.
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