Es geht um einen AN, dem unterstellt wird, dass es weniger Leistung bringt als seine direkten Kollegen ("enorme Unterschiede hinsichtlich der Leistung", "große Defizite").
HR hat uns nun eine Anhörung geschickt, in der wir als BR möglichen Auswertungen der erledigten Aufgaben zustimmen sollen, damit die Leistung des AN überprüft werden kann und nachvollziehbar wird.
Außerdem wurde der AN angewiesen, ab sofort einen Zeit- und Tätigkeitsnachweis im 30 min Takt zu führen und diesen am jeweiligen Arbeitsende an den Vorgesetzten per Mail zu übersenden. HR beruft sich hierbei auf sein Direktionsrecht.

Frage:
1. Ist es rechtlich zulässig, dass der MA einen Tätigkeitsnachweis dieser Art erbringen muss?
2. Ist das zustimmungspflichtig seiten BR?
3. Gilt für solche Anfragen zur Zustimmung die Fristenregelung der Anhörungen (also die 1 Woche und wenn in dieser Frist nicht reagiert wird, gilt es als Zustimmung)?