W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätigkeitsnachweis BRV

M
morgenrot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage, unser Betrieb hat ca. 160 Mitarbeiter. Unser BRV ist von unserem Chef inoffiziell freigestellt worden,(sind ja keine 200 Mitarbeiter), keiner weiß was er im Monat tut, ob er für die Firma oder für uns arbeitet. Können wir als BR einen Tätigkeitsnachweis verlangen. Außerdem haben kaum Mitglieder Fortbildungen mitgemacht. Keiner kümmert sich darum. Ich möchte an Fortbildungen teilnehmen, wie kann ich das tun, muß der BR zustimmen oder kann ich das alleine?

1.19102

Community-Antworten (2)

G
gironimo

13.11.2011 um 16:11 Uhr

Also was der BRV tut, solltet Ihr schon wissen. Was meinst Du unter freigestellt worden?

War der Chef großzügig und freigestellt heißt im Sinne des § 38 BetrVG oder will er ihn loswerden und hat ihn nach Hause geschickt??

Wie kommen denn Betriebsratssitzungen zu Stande?

Auf der nächsten Sitzung sollte der Punkt Beratuing und Beschlußfassung über BR-Seminare stehen.

Kurzform: Es gibt zwei Anprüche: § 37.6 BetrVG: Der BR beschließt die Notwendigkeit eines Seminars und entsendet jemanden hin - Arbeitgeber trägt volle Kosten

oder

§ 37.7 BetrVG. Anspruch eines jeden BR-Mitglieds. Kurs muss anerknnt sein; AG muss bezahlt freistellen; übrige Kosten trägt das BR-Mitglied selbst.

Mehr Infos auch hier auf dieser Seite

L
Lernender

13.11.2011 um 21:26 Uhr

@morgenrot

das Gremium kann dem BRV Aufgaben zur erledigung übertragen, selbstverständlich könnt ihr ihn auch fragen, was er für BR-Arbeit leistet.

Die Buttons Seminare oder Neu im BR auf dieser Seite helfen dir weiter.

Ihre Antwort