Tätigkeitsnachweis
Guten Morgen,
wir als BR haben erfahren, dass eine Kollegin seit mehr als einem Jahr, einen Tätigkeitsnachweis führen muss. Nach Anfrage des BRvors. für eine Stellungnahme des Vorgesetzten bekam er die Antwort, dass er die Stellungnahme begründen solle; ansonsten isr der Vorgesetzte nur bereit unter "4 aAugen" Fragen zu beantworten.
Unserer Meinung nach, kann man es mittlerweile als Mobbing bezeichnen, da die Kollegin zwischenzeitlich unmöglich beahandelt wird, nachdem bekannt wurde, dass sich der BR der Sache annimmt.
Hat jemand dahingehend Erfahrungen?
Community-Antworten (1)
11.03.2009 um 13:05 Uhr
Als BR würde ich das vorgehen unterbinden. Schau §87,Abs. 1. Wenn ihr wirklich meint das da Mobbing vor liegt sollte alles übereinem längerm Zeitraum Zeitnah dokumentiert werden. Erst wenn sich darausdann ein Mobbingvorwurf kristalisiert, kann man dem einhalt gebieten.
Verwandte Themen
Tätigkeitsnachweis und Zustimmung zu Auswertungen hierfür
ÄlterEs geht um einen AN, dem unterstellt wird, dass es weniger Leistung bringt als seine direkten Kollegen ("enorme Unterschiede hinsichtlich der Leistung", "große Defizite"). HR hat uns nun eine Anhörung
Tätigkeitsnachweis BRV
ÄlterHallo, habe eine Frage, unser Betrieb hat ca. 160 Mitarbeiter. Unser BRV ist von unserem Chef inoffiziell freigestellt worden,(sind ja keine 200 Mitarbeiter), keiner weiß was er im Monat tut, ob er fü
Tätigkeitsnachweis für Techiker
ÄlterIn unserem Unternehemen sollen die Techiker auch Ihre Zeiten im Büro erfassen. Dadurch soll die Auslastung dokumentiert werden. Es sollen alle Aufgaben ( z.B. interne Schulungen, Web Studium oder Admi
Tätigkeitsnachweis von MA - Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
ÄlterHat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Tätigkeitsnachweisen, die der produktionsleiter von einer bestimmten Abteilung verlangt.
Mitbestimmungsrecht bei Selbstaufschreibung / Tätigkeitsnachweis?
ÄlterDarf ein Vorgesetzter in einem Betrieb mit 330 Mitarbeiterin einem einzelnen Kollegen ein Selbstaufschreibung seiner täglichen Tätigkeiten anweisen, ohne dass hierzu der Betriebsrat sein okay gegeben