W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätigkeitsnachweis

S
sching1968
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

wir als BR haben erfahren, dass eine Kollegin seit mehr als einem Jahr, einen Tätigkeitsnachweis führen muss. Nach Anfrage des BRvors. für eine Stellungnahme des Vorgesetzten bekam er die Antwort, dass er die Stellungnahme begründen solle; ansonsten isr der Vorgesetzte nur bereit unter "4 aAugen" Fragen zu beantworten.

Unserer Meinung nach, kann man es mittlerweile als Mobbing bezeichnen, da die Kollegin zwischenzeitlich unmöglich beahandelt wird, nachdem bekannt wurde, dass sich der BR der Sache annimmt.

Hat jemand dahingehend Erfahrungen?

5.73501

Community-Antworten (1)

RW
rainer w

11.03.2009 um 13:05 Uhr

Als BR würde ich das vorgehen unterbinden. Schau §87,Abs. 1. Wenn ihr wirklich meint das da Mobbing vor liegt sollte alles übereinem längerm Zeitraum Zeitnah dokumentiert werden. Erst wenn sich darausdann ein Mobbingvorwurf kristalisiert, kann man dem einhalt gebieten.

Ihre Antwort