Hallo an alle,
hier eine Frage, die bei uns im Betrieb derzeitig heiß diskutiert wird:

Über unseren Auftraggeber werden "heimliche" Quali-Check-Anrufe getätigt. Es gibt eine BV dazu, in der steht, daß selbst bei personenbezogenen Auswertungen die Daten nicht nachteilig gegen den Mitarbeiter verwendet werden dürfen, schon gar nicht ohne Anhörung des BR. Nun gab es erstmalig seit Jahren solche personenbezogenen Auswertungen. Der Arbeitgeber möchte mit allen betroffenen Kollegen (Anrufe erfolgten stichprobenartig und zufällig) ein Feedback-Gespräch führen. Lediglich dann können sie ihr Ergebnis einsehen.

1) Ist es nicht datenschutzrechtlich bedenklich, das Einsehen der Daten an eine derartige Bedingung zu knüpfen?
2) Dürfen die Mitarbeiter ansonsten nur die Daten einsehen oder können sie auch eine Kopie davon fordern?
3) Der BR hat die Daten in Kopie erhalten: Dürfen wir den Kollegen auch Einsicht gewähren, oder ist es nicht sogar unsere Pflicht, dies zu tun?
4) Letzte Frage: Dürfen wir den Kollegen ihre Auswertungen per email zuschicken, wenn sie dies wünschen?

Ich weiß, das sind viele Fragen, aber es ist insgesamt eine heikle Sache. Und nur zu eurer Beruhigung: Wir werden die bestehende BV überarbeiten ;o)

Viele Grüße, elmer.