Erstellt am 26.01.2007 um 13:44 Uhr von Konrad
Auch im Call-Center muss der Datenschutz beachtet werden.
Häufig delegieren Unternehmen den Kundenservice zentral an sog. Call-Center. Diese sind hochtechnisierte Service-Unternehmen, die Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter am Telefon oder auch mit Hilfe anderer Telekommunikationseinrichtungen betreuen.
Wenn hier z.B. zu Ausbildungs- oder Überprüfungszwecken neben dem unmittelbar Angerufenen eine weitere Person mithören soll, muss der Anrufer vorher gefragt werden, ob er damit einverstanden ist. Das gilt in gleicher Weise für die Aufzeichnung eines Kundengesprächs, die ohne die Einwilligung des Kunden nicht nur unzulässig, sondern als "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" auch strafbar ist (§ 201 Strafgesetzbuch).
Auch aus Gründen des Arbeitnehmerdatenschutzes ist ein Mithören von Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Call-Centers und Kunden durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Lediglich zu Ausbildungszwecken und während der Probezeit dürfen die Kundengespräche am Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters von Vorgesetzten offen mitgehört werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran habe, dass die Mitarbeiter eines Call-Centers im Telefonkontakt mit den Anrufern das Bild eines Unternehmens vermitteln, das um kompetenten Service bemüht ist. Der Datenschutz macht es jedoch erforderlich, dass der Mitarbeiter über das Mithören durch ein optisches oder akustisches Signal informiert wird.
Zu1) Ja es ist Datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Die Kollegen haben sehr wohl Anspruch auf diese persönlichen Daten.
Zu 2) Klar haben die betroffenen Kollegen Rechte auf ihre eigenen Daten, als auch als Kopie.
BR ist kein Geheimrat. Aber nur Einsicht in die EIGENEN DATEN nicht von anderen.
Zu 3) Pflicht nicht, nur wer sie haben möchte.
Zu4) von Mails würde ich abraten, denn Mails sind nicht sicher, für Fachleute so vertraulich wie eine Postkarte
Erstellt am 26.01.2007 um 15:26 Uhr von paula
@konrad
wenn du schon zitate klaust dann gib gefälligst auch die quelle an!!
siehe hier
http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_530308/DE/Themen/KommunikationsdiensteMedien/Telekommunikation/Artikel/Call-Center.html
vielleicht habe ich hier den sachverhalt falsch verstanden, denn es geht hier wohl nicht ums mithören sondern um fingierte anrufe zur qualitätsüberprüfung. wenn es so ist, dann ist dein Auszug aus vom bundesdatenschützer für die katz eher sogar hinderlich!!!
Erstellt am 26.01.2007 um 15:47 Uhr von Kölner
@paula
Heini-Syndrom?
Oder bist Du "rechercheerkrankt"?
Erstellt am 26.01.2007 um 16:18 Uhr von paula
@kölner
es gibt hier leute da bin ich vorsichtig! habe da so meine erfahrungen gemacht und googlen ist ja easy:-))))
Erstellt am 26.01.2007 um 20:10 Uhr von elmer j.fudd
@paula:
Doch es geht um Mithören. Irgendwann in einem bestimmten Zeitraum werden Gespräche mitgehört und bewertet. Diese Bewertung wird personenbezogen vom Auftraggeber an unseren Betrieb weitergeleitet. Es ist also ok, wenn wir den Mitarbeitern anbieten, daß sie ihre Daten auf Wunsch auch bei uns einsehen können. Anschließend sollte man sie am besten löschen, oder?
Danke für die vielen Tipps, elmer.
Erstellt am 26.01.2007 um 20:36 Uhr von Bergmann
@ paula,
Zitat "es gibt hier leute da bin ich vorsichtig! habe da so meine erfahrungen gemacht ..."
Erzähl mal !! ;-))