W.A.F. LogoSeminare

Wochenarbeitszeit hochsetzen

R
Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Forumer,

unser Chef hat in KW 33 eine Inventur anstehen. Er hat den BR um Zustimmung gebeten, dass er für diese Woche die Wochenarbeitszeit von 40 auf 45 Stunden für eine Abteilung heraufsetzen kann.

Am 30.09.2017 endet der Ausgleichszeitraum und alle Überstunden ab der 31.werden laut BV ausbezahlt. Etwa 50% der Mitarbeiter dieser Abteilung haben jetzt schon deutlich mehr Stunden auf dem Konto.Das Abbauen der Stunden in Freizeit wird auf Grund der Urlaubszeit,krankheitsbedingten Ausfällen und des weiterhin zu erwartenden hohen Arbeitsaufkommen nicht möglich sein.In dieser Abteilung wurde in den letzten zwei Monaten schon an 6 Samstagen gearbeitet.

Wie würdet Ihr da entscheiden? Sind dann die 5 Stunden Mehrarbeit oder als Überstunden mit 25% zu vergüten,wobei Überstunden ja freiwillig sein sollten?

59805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

31.07.2017 um 11:56 Uhr

Darüber mit dem Arbeitgeber reden.

Und erst wenn die Konditionen ausgehandelt sind und auch klar ist, wie der Ausgleich erfolgt, eine Zustimmung erteilen.

Denkbar ist auch eine andere Form der Inventur.

Auf jeden Fall könnt Ihr nicht den chronischen Personalmangel als Notfall dafür sehen, dass Ihr es dem Arbeitgeber durchgehen lasst.

Jetzt ist die Zeit des Verhandelns.

R
Reifenrüde

01.08.2017 um 12:13 Uhr

Ich habe gestern unseren Standpunkt,Vorstellungen und Bedenken geäussert. Der Chef will nicht verhandeln. Bei Nichtzustimmung will er den Beschluss.Er hat mitgeteilt das er die Überstunden anordnet. Inventur ist aber kein ausreichender Grund meinen wir.Was haltet Ihr davon?

M
Moreno

01.08.2017 um 13:09 Uhr

Der Chef will nicht verhandeln....dann bekommt er seine Überstunden halt nur über die Einigungsstelle! Da muss ein BR halt auch mal die Stirn bieten! In meinen Augen ist so ein AG ziemlich blöd....

R
Reifenrüde

04.08.2017 um 12:34 Uhr

Wir haben einen Anwalt mit der Sache bemüht.Er hat uns nicht viel Hoffnung gemacht da wir in unserer BV eine ungenaue Formulierung haben.

"Bei der Anordnung von Überstunden sind die betrieblichen Notwendigkeiten und die persönlichen Belange der Mitarbeiter in gleichem Maße zu berücksichtigen. Im Streitfall ist der Betriebsrat in die Entscheidungsfindung einzubeziehen"

Diese BV ist schon gekündigt und die neue liegt dem Chef schon vor.Natürlich ohne so einen Gummisatz.

M
Moreno

04.08.2017 um 14:09 Uhr

Was ist das für ein Anwalt? Ihr stimmt den Überstunden nicht zu und basta! Dann kann man ja die Formulierung in der Einigungsstelle besprechen!

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Auszahlung von Gleitzeitguthaben

Älter

Hallo Kolleginnen und Kollegen, In unserem Betrieb wurden bisher 0,7 Monatsgehälter freiwillig ausbezahlt (mit jährlicher Unterschrift bei Erhalt der Zahlung) Seit einem Betriebsübergang 2007 sind

Zeitausgleich bei Krankheit nach Dienstplan oder Wochenarbeitszeit?

Älter

Beispiel eines Dienstplanes: Montag: frei Dienstag bis Donnerstag: 22,5h Freitag: frei Samstag und Sonntag: 15h Wochenarbeitszeit: 37,5h Nun ist jedoch der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag k

erhöhte Wochenarbeitszeit aufgrund Arbeitsbereitschaft - Kann die individual-rechtliche vereinbarte Wochenarbeitszeit in den Arbeitsverträgen durch kollektivrechtliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zum Nachteil der Mitarbeiter angehoben werden

Älter

Hallo, aufgrund einer angekündigten Arbeitszeiterhöhung aufgrund von Arbeitsbereitschaftszeiten habe ich einige Fragen. Die Arbeitgeber im öffentlichen Rettungsdienst erhöhen vermehrt die Wochen

Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ

Älter

Was steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde

Überschreiten der Wochenarbeitszeit

Hallo , als Betriebsrat habe ich die Woche Überstunden durch Reisen gemacht .Dies müsste dem Arbeitgeber bekannt sein ,weil ich immer bei Reisen als Betriebsrat Überstunden mache . Nun beträgt meine W