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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vereinbarungen bei der Schaffung eines neuen Geschäftsbereichs

B
br8913
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir als Betriebsrat haben, eher zufällig durch mehrere platzierte Stellenausschreibung, Anfang letzter Woche erfahren das einer unserer Geschäftsbereiche umstrukturiert werden soll.

Der Geschäftsbereich wird in 3 Geschäftsbereiche aufgeteilt und 2 weitere Geschäftsbereichsleiter sollen neu eingestellt werden. Prinzipiell sollen einzelne Abteilungen in der jetzigen Personal- und Organisationsstruktur auf die neuen Geschäftsbereiche übergehen. Es soll nach unserem Kenntnisstand keine Personalabbau geben.

Soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtigen Vorgang. Wir als BR würden nach jetzigem Stand versuchen eine Vereinbarung mit dem AG zu schließen, speziell hinsichtlich der Aussage das es keinen Personalabbau geben wird und die Mitarbeiter ihre aktuellen Stellen/Aufgabenbereiche behalten werden.

Hat jemand hier Erfahrung bei dieser Thematik und kann ggf. Tipps geben worauf zu achten ist? Wir sind ein Unternehmen mit ca. 250 Mitarbeiten, ca. 120 Mitarbeiter wären hier betroffen.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Grüße br8913

58003

Community-Antworten (3)

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gironimo

29.07.2017 um 09:56 Uhr

Ihr seht "sonstige" Nachteile auf die AN zukommen? Das muss ja nicht Entlassung sein; auch Arbeitsverdichtung, Qualifikationsanforderungen und ähnliches müssen vermutet werden können. Dann seid ihr im § 111 BetrVG mit der Folge § 112 BetrVG. Also Interessenausgleich und Sozialplan.

G
ganther

29.07.2017 um 13:23 Uhr

Gegenwärtig ist es mutmaßen. Holt euch erst einmal die Infos vom AG. Die stehen euch auch zu. Wenn es Nachteile geben sollte dann Interessenausgleich und Sozialplan. Wenn nicht könnte es durchaus sein dass der AG hier sogar mitbestimmungsfrei agieren kann. Ich denke ein Sachverständiger in Form eines guten Anwalts wäre nicht schlecht

B
br8913

29.07.2017 um 14:58 Uhr

Vielen Dank. Demnächst ist unser §74er Gespräch mit dem AG und wir werden dann erst einmal Klarheit in das Vorhaben bringen.

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