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Kein Betriebsrat mehr - Was passiert mit alten Vereinbarungen?

S
sockenloch76
Mai 2022 bearbeitet

Guten Tag,

wir haben 2022 Neuwahlen für unseren Betriebsrat. Wir haben 36 MA. Leider gelang es nicht, auch nach intensivsten Bemühungen, genügend Mitglieder für einen vollständigen Betriebsrat zu finden. Auch als alleiniger Betriebsrat, unterste Stufe der Staffelung, wollte niemand kandidieren...

Nun meine Frage: Was passiert, wenn es nach Jahren mit Betriebsrat, plötzlich keinen Betriebsrat mehr gibt? Kann der AG einfach alte Vereinbarungen (zu Weihnachtsgeld, Urlaub, etc.) auflösen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

06.05.2022 um 13:54 Uhr

Der AG kann sie kündigen ... und weil kein BR zum Neuverhandeln da ist, sind sie dann Geschichte, ja. Selbst Schuld.

M
Muschelschubser

06.05.2022 um 13:56 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass es im Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen geht.

Dazu gibt der Fitting einiges zu §77 BetrVG her.

Ich habe es auf die Schnelle so verstanden, dass zwischen den beiden Parteien (GL und BR) rechtsgültige Vereinbarungen getroffen wurden, die auch bei Wegfall einer Partei zunächst fortbestehen.

Im Normalfall müsste die GL ja eine BV kündigen, um entsprechende Handlungen vornehmen zu können. Da der BR als Gegenpartei nicht mehr da ist, muss die GL die Kündigung gegenüber allen MA aussprechen. Erst dann kann er Änderungen zu Weihnachtsgeld, Urlaub etc. beschließen.

Bei Inhalten mit erzwingbarer Mitbestimmung entfalten die BVs allerdings eine Nachwirkung. Dann müsste die GL einzelne Änderungskündigungen aussprechen und kann nicht pauschal Änderungen für alle vornehmen. Oder MA werden eben weichgekocht und zu einvernehmlichen Einzelvereinbarungen genötigt.

Das nur mal auf die Schnelle, ich glaube dazu gibt es eine Menge nachzulesen.

Ich hoffe, dass viele der getroffenen Vereinbarungen zusätzlich durch einen Tarif gedeckt sind. Ich befürchte aber eher nicht, warum hätte man es sonst per BV regeln sollen...

M
Moreno

06.05.2022 um 14:02 Uhr

die auch bei Wegfall einer Partei zunächst fortbestehen....wohl nur beim Wegfall des BR und nicht des AG ;-)

M
Muschelschubser

06.05.2022 um 14:11 Uhr

@Moreno Das hab ich mal vorausgesetzt :-D

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