Erstellt am 29.07.2017 um 13:30 Uhr von gironimo
Wenn die Beförderung nur in der Vergabe von Ehrenstreifen und einem neuen denglischen Fantasietitel besteht, ist die Sache mitbestimmungsfrei. Wenn gleichzeitig eine Versetzung (siehe § 95 Abs 3 BetrVG) stattfindet, ist der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen.
Das müsst ihr prüfen und euch ggf. an den AG wenden.