W.A.F. LogoSeminare

Einfach so befördern ? II

M
McGyver
Jan 2018 bearbeitet

Mir fällt noch eine Frage zu meinem ersten Text ein... muß der BR über diese Maßnahme nur informiert werden oder muß er auch zustimmen also einen Beschluss fassen?

36901

Community-Antworten (1)

G
gironimo

29.07.2017 um 15:30 Uhr

Wenn die Beförderung nur in der Vergabe von Ehrenstreifen und einem neuen denglischen Fantasietitel besteht, ist die Sache mitbestimmungsfrei. Wenn gleichzeitig eine Versetzung (siehe § 95 Abs 3 BetrVG) stattfindet, ist der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen.

Das müsst ihr prüfen und euch ggf. an den AG wenden.

Ihre Antwort