Einfach so befördern ? II
Mir fällt noch eine Frage zu meinem ersten Text ein... muß der BR über diese Maßnahme nur informiert werden oder muß er auch zustimmen also einen Beschluss fassen?
Community-Antworten (1)
29.07.2017 um 15:30 Uhr
Wenn die Beförderung nur in der Vergabe von Ehrenstreifen und einem neuen denglischen Fantasietitel besteht, ist die Sache mitbestimmungsfrei. Wenn gleichzeitig eine Versetzung (siehe § 95 Abs 3 BetrVG) stattfindet, ist der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen.
Das müsst ihr prüfen und euch ggf. an den AG wenden.
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