W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltslisten: AG will Führungskräfte zu leitenden Angestellten machen

B
BetriebsratHuhn
Aug 2020 bearbeitet

Guten Tag!

Unser noch recht junges Betriebsratsgremium möchte zum ersten Mal Einsicht in die Gehaltlisten haben. Auf Anfrage beim Arbeitgeber reagierte dieser recht seltsam und ausweichend. Er wollte nicht, dass wir Einsicht in die Listen der Führungskräfte haben. Falls wir es doch machen wollten, will er einfach alle Führungskräfte zu leitenden Angestellten befördern, damit wir deren Listen nicht sehen können.

Nun fragen wir uns, ob das auch wirklich so einfach geht. Und wenn ja, kann man dann nicht, aufgrund der damit offensichtlich zusammenhängenden Reaktion auf unsere Anfrage, von einer Behinderung unserer Arbeit sprechen? Oder zumindest von einer mangelhaften vertraulichen Zusammenarbeit? Scheinbar ist es dem AG auf irgendeine Weise unangenehm, wenn wir Einsicht für diese Mitarbeiter hätten. Gerade das macht uns nur noch stutziger.

Uns ist bewusst, dass wir vollkommen im Recht sind, die Listeneinsicht durchzuführen. Trotzdem sind das Fragen, die uns beschäftigen.

26305

Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

17.08.2020 um 11:55 Uhr

die Definition für Leitende Angestellte findest du im § 5 Abs. 3 BetrVG.

LA werden nicht einfach ernannt (das hätten viele AG gerne) sondern es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit an. Ein primäres Kennzeichen ist z.B. das Einstellen von Personal. Es reicht nicht das der AG sagt - der darf das - und hinter vorgehaltener Hand muss doch der Chef immer entschieden. D.H macht der "vermeintlich" LA das gar nicht ist er auch kein LA.

Für euch heisst das, wenn der AG einfach einige FK zu LA machen möchte - prüft ihr das und wenn ihr sagt nein und der AG beharrt darauf - läßt ihr das vor dem ArbG klären. Wenn das ArbG dann 1 oder 2 Mal entschieden hat das es keine LA sind wird der AG es begriffen haben.

U
UdoWoe

17.08.2020 um 12:30 Uhr

Ich würde die Listen anfordern. Sollten MA fehlen, würde ich diese Nachfordern. Sollte der AG diese nicht rausrücken, mit der Argumentation diese sind LA. Dann würde ich dem AG mitteilen, dass der BR dies rechtlichen Überprüfen lassen würde. Mal schauen wie schnell ihr die fehlenden Daten noch bekommt. Sollte er sich immer noch quer stellen, dann würde ich aber auch wirklich einen Anwalt damit beauftragen die fehlenden Daten zu bekommen bzw. überprüfen lassen, ob das wirklich LA sind.

E
esci

17.08.2020 um 13:46 Uhr

Hattet ihr schon eine Grundlagen-Schulung? Wenn ich mich recht zurückerinnere, ist das genau einer der Themen im BetrVG I. Also falls nicht: dringend zur Schulung gehen!

B
BetriebsratHuhn

17.08.2020 um 13:58 Uhr

@esci

Die hatten wir schon. Wir waren uns in der Sache auch recht sicher, wollten uns aber trotzdem nochmal umhören. Vor allem weil uns ja offensichtlich Steine in den Weg gelegt werden sollen. Uns ging es auch nicht um die Definition eines LA, sondern eher darum, wie wir uns gegen das Vorgehen wehren können. Vielleicht hatte ich die Frage etwas falsch formuliert, aber die ersten beiden Antworten waren schon sehr hilfreich.

K
kratzbürste

17.08.2020 um 14:12 Uhr

Leider hilft manchmal nur das Gericht.

Ihre Antwort