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Schneemassen - wir konnten keine Behinderten befördern

L
leika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte, wir sind ein Behindertenfahrdienst und konnten wegen des vielen Schnee die Behinderten nicht von zu Hause abholen und in die Werkstatt bringen. Nun will uns der AG einen Tag Urlaub abziehen. Die Behinderten bekommen Sonderurlaub. Ist der Abzug von Urlaub erlaubt wenn man witterungsbedingt nicht fahren kann? Zu erwähnen wäre noch, dass ein Teil der Fahrerinnen gefahren ist und der andere nicht. Müßten dann diejenigen die Unterwegs waren Überstunden bekommen? Es gibt bei uns im Betrieb keine einheitliche Regelung. Es heißt nur jeder muß selber entscheiden ob er fahren kann.

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Community-Antworten (4)

A
alterBrummbär

11.12.2010 um 19:57 Uhr

leika, in dem Fall geht das Betriebsrisiko zu Lasten des Arbeitgebers (§ 615 BGB), demnach kann er Dir keinen Urlaubstag berechnen.

N
nicoline

11.12.2010 um 21:04 Uhr

leika, Müßten dann diejenigen die Unterwegs waren Überstunden bekommen? Nein, natürlich nicht, diese Kolleginnen sind ihrer normalen Arbeitspflicht nachgekommen.

*Es heißt nur jeder muß selber entscheiden ob er fahren kann. * siehe Brummbär!

W
wahlvst

11.12.2010 um 22:13 Uhr

...wenn man aber fahren konnte, es also nicht nur unter Gefährdung von Leib und leben möglich gewesen wäre, könnte auch Arbeitsverweigerung gegeben sein. Denn auch bei dieser Witterung sind ja genügend Fahrer unterwegs gewesen, auch im Personenbeförderungsbereich. Sich nicht trauen ist keine "Aussage" welche Richter akzeptieren. Dann wäre ein Tag Urlaubsabzug ok und einer Kündigung vorzuziehen.

Es käme hier dann auch darauf an wie dieses hier "Es heißt nur jeder muß selber entscheiden ob er fahren kann. " rechtlich zu bewerten wäre und von wem dieses stammt.

W
wölfchen

12.12.2010 um 10:18 Uhr

. . . bevor das hier über Nichtwollen, Arbeitsverweigerung und ähnliches ausufert - der/die Fragesteller/in hat es mit viel Schnee begründet. Und das sollte genügen, denn erfahrungsgemäß gibt es bei plötzlichen Schneeeinbruch immer Straßen, die geräumt sind, wo der Winterdienst funktioniert und Straßen, die schlecht oder gar nicht geräumt sind. Und da dieser Fahrdienst, wie der Name schon sagt, Behinderte transportiert, wäre es unverantwortlich, diese Menschen einem zusätzlichen Risiko auszusetzen. Also wären wohl die Aussagen von brummbär und nicoline zutreffender, als die letzte Interpretation . . .

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