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Verlängerte Kündigungsfristen nur für Teamleiter - Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?

L
Lina078
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hätte auch mal eine Frage zu den Kündigungsfristen. Bei uns in den AVs für Teamleiter ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt, mit der Begründung, dass wenn ein Teamleiter selbst kündigt, der Nachfolger eine bestimmte Einarbeitungszeit benötigt. In unseren Stellenbeschreibungen ist die Einarbeitungszeit von Teamleitern jedoch nur mit 3 Monaten angegeben. Haben wir danach eine Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

24.03.2009 um 22:23 Uhr

Das ist individualrecht - also nur von jedem einklagbar. Die Chanchen stehen aber nciht schlecht ;-)))))

P
paula

24.03.2009 um 22:26 Uhr

@DJ

das erkläre doch mal.... wenn der AG das richtig anstellt sind die Chancen gleich 0,0

R
ridgeback

24.03.2009 um 22:30 Uhr

@Lina078, im Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB). Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. Allerdings darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den AG.

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