Verlängerte Kündigungsfristen nur für Teamleiter - Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?
Hallo zusammen, ich hätte auch mal eine Frage zu den Kündigungsfristen. Bei uns in den AVs für Teamleiter ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt, mit der Begründung, dass wenn ein Teamleiter selbst kündigt, der Nachfolger eine bestimmte Einarbeitungszeit benötigt. In unseren Stellenbeschreibungen ist die Einarbeitungszeit von Teamleitern jedoch nur mit 3 Monaten angegeben. Haben wir danach eine Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?
Community-Antworten (3)
24.03.2009 um 22:23 Uhr
Das ist individualrecht - also nur von jedem einklagbar. Die Chanchen stehen aber nciht schlecht ;-)))))
24.03.2009 um 22:26 Uhr
@DJ
das erkläre doch mal.... wenn der AG das richtig anstellt sind die Chancen gleich 0,0
24.03.2009 um 22:30 Uhr
@Lina078, im Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB). Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. Allerdings darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den AG.
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