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Lohnausgleich

MB
Maik BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin seit kurzem Betriebsratsvorsitzender und wurde etwas ins kalte Wasser geschmissen. Ich habe da eine Frage wo ich etwas hänge. Ein Mitarbeiter in unserem Betrieb hat Wechselschicht und Sonntag Nachtschicht, die Leitung möchte ihn aber Montagmorgen zu einem Lehrgang schicken (Sicherheits Beauftragter). Meines Erachtens bekommt er 12 Std. vor Kurz frei und die ausgefallenen Std. mit Schichtzulage bezahlt die dann aber Versteuert wird. das Selbe für den Montag , Dienstag und Mittwoch sind seine Freien Tage Sprich Wochenende wo Sie Normale Std. Zahlen müssen. Könnt ihr mir helfen und sagen wo ich das nachlesen kann damit ich denen hier die Paragrafen um die Ohren hauen kann. MFG Maik

54002

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

25.07.2017 um 11:48 Uhr

Als vor kurzem ins kalte Wasser geschmissener BRV würde ich mich davor hüten, "denen hier die Paragraphen um die Ohren zu hauen".

Ansonsten solltest Du Dich mal der Mühe unterziehen in den für Euch gültigen TV zu schauen, was dort geregelt ist.

Und finally: Wenn Du dann immer noch Fragen hast, dann formulier die Frage doch bitte so, dass sie verständlich ist.

G
gironimo

25.07.2017 um 11:55 Uhr

Natürlich hat das nicht nur mit gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen zu tun. Erinnert sei an die Mitbestimmung der § 87.1.2, 96 - 98 BetrVG. Das heißt, ihr redet mit und könnt euch mit dem AG auf die Konditionen einigen - natürlich im Rahmen von Gesetzen und Tarifen.

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