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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrechnung Arbeitszeit Fortbildung Teilzeitkraft

R
RB1234
Jan 2018 bearbeitet

Eine Teilzeitkraft (5 Stunden/Tag) besuchte eine zweitägige Fortbildung (ihr Wunsch, nicht verpflichtend) mit jeweils 8 Stunden/Tag. Angerechnet wurden ihr nur ihre üblichen 5 Stunden/Tag. Hat das so seine Richtigkeit? Ich finde keinen konkreten Gesetzestext. Nur etwa zu verpflichtenden Fortbildungen, bei denen der AG die gesamte Zeit anrechnen muß.

Meinungen habe ich durch recherchieren viele gefunden, aber nichts konkretes, worauf wir uns dem AG gegenüber berufen können. Auch an § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung haben wir gedacht, ist aber irgendwie in unserem Fall auch nicht klar genug.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.07.2017 um 22:34 Uhr

Wie ich Dich verstehe, ist es keine Fortbildung im Sinne einer betrieblichen Qualifizierung. Da kommt ja nur § 96 BetrVG in Betracht. Der AG muss es möglich machen. Nicht mehr.

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