Eine Teilzeitkraft (5 Stunden/Tag) besuchte eine zweitägige Fortbildung (ihr Wunsch, nicht verpflichtend) mit jeweils 8 Stunden/Tag. Angerechnet wurden ihr nur ihre üblichen 5 Stunden/Tag.
Hat das so seine Richtigkeit? Ich finde keinen konkreten Gesetzestext. Nur etwa zu verpflichtenden Fortbildungen, bei denen der AG die gesamte Zeit anrechnen muß.

Meinungen habe ich durch recherchieren viele gefunden, aber nichts konkretes, worauf wir uns dem AG gegenüber berufen können. Auch an § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung haben wir gedacht, ist aber irgendwie in unserem Fall auch nicht klar genug.