Erstellt am 09.11.2010 um 10:58 Uhr von MichaelE
Statt euch Gedanken über die Abrechnung zu machen, sollten ihr erst einmal verinnerlichen, dass hier gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen wird. Die Reisezeit bei einer Fortbildung (hier: Rückreise) zählt zur Arbeitszeit, d.h. am nächsten Tag darf die Arbeit bei einer Rückkehr um 23:00 Uhr am Vortag erst um 10:00 Uhr wieder aufgenommen werden. Geregelt wird dies in den Paragraphen 5 und 11.
Seid ihr gewerkschaftlich organisiert, d.h. gibt es einen Tarifvertrag, der Anwendung findet?
Erstellt am 09.11.2010 um 11:25 Uhr von caalki
Hallo,
ja wir sind analog TVÖD, daher gibt es ja die Unstimmigkeiten. :(
Eine Kollegin wäre erst um Mitternacht zuhause und dürfte demnach erst um 11 Uhr am Montag arbeiten - oder eben den halben Tag freimachen. Sie muss aber den ganzen Tag freimachen mit Überstunden, obwohl sie morgens (bis 11Uhr) gar nicht arbeiten dürfte.
Ebenso hieß es, nur Entfernung Firma - Fortbildungsort zur Anrechnung - aber alle müssten von zuhause aus fahren, nicht von der Firma, da ja SONNTAG! Bei einigen sind es dann 60km, statt 30km Weg. Und Zuschläge für Sonn- / Feiertag würden auch nicht extra bezahlt.
Daher bitten wir um HILFE!
Erstellt am 09.11.2010 um 13:44 Uhr von Petrus
Wieso ist die Schulung an einem Sonntag?
Was sagt der BR zu den §§ 87(1) Nr.2+3, 96(2) und 98(1) BetrVG sowie §9(1) und 13 (3-5) ArbZG
was meint die Aufsichtsbehörde?
Erstellt am 09.11.2010 um 13:54 Uhr von caalki
Die Fortbildung soll sonntags sein, damit der Arbeitsablauf in der Woche nicht so sehr gestört wird. Wir reden hier von ca. 15 Angestellten - nur ist mir bewusst, das die alle dann erst ab 10 Uhr (oder später) die Arbeit aufnehmen dürften.
Aufsichtsbehörde?
Danke für die §, werde diese gleich raussuchen und vorlegen.
Meines Erachtens klingt das alles nicht ganz sauber und weder Zuschläge, noch An-und Abreisezeiten zu beachten oder die kompletten Kilometer anrechten ist doch für die Betroffenen Teilnehmer nicht ok, oder? Dazu keine Zuschläge für den Sonntag und den ganzen Tag freinehmen zu müssen, obwohl halber Tag gar nicht zu arbeiten ist.
Andere Teilnehmer waren schon auf der Fortbildung, Arbeitszeit da 9-17 Uhr, auch Sonntags, aber keiner hat sich beschwert. Nur die mit dem späten Termin an einem Sonntag sind etwas ungehalten - zu Recht, oder?
LG
caalki
Erstellt am 09.11.2010 um 14:25 Uhr von Petrus
> Die Fortbildung soll sonntags sein, damit der Arbeitsablauf in der Woche nicht so sehr gestört wird.
Mir kommen gleich die Tränen. Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen stehen im ArbZG oder werden von der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) genehmigt. Und mit der Begründung gibt es da bestimmt kein OK.
> Meines Erachtens klingt das alles nicht ganz sauber
Genau. Und das hat nichts mit Zuschlägen oder sonstigem zu tun. Aber mal konstruktiv: _Falls_ der ArbGeb die Schulung am Sonntag genehmigt kriegt und deshalb mit euch über eine BV nach §87(1) Nr.2+3 verhandeln will, da er neben dem OK vom Gewerbeaufsichtsamt auch noch das OK vom BR braucht, dann sollten alle diese Punkte, die Euch wichtig sind, in einer BV geklärt werden.
Und erst mit diesen beiden(!) OKs findet die Schulung am Sonntag statt. Sonst stört sie eben den Arbeitsablauf in der Woche...
> Andere Teilnehmer waren schon auf der Fortbildung, Arbeitszeit da 9-17 Uhr, auch Sonntags,
> aber keiner hat sich beschwert.
§80 BetrVG gilt auch dann wenn sich keiner beschwert. Es ist Eure Aufgabe, die Einhaltung des ArbZG zu überwachen!
Erstellt am 09.11.2010 um 15:07 Uhr von caalki
Hallo Petrus,
tja, also wie vermutet und passed zu meinem Bauchgefühl. :(
Also mit Liste zum AG gehen , alle Punkte benennen und verhandeln.
Leider ist es so gelaufen: Termin wurde gemacht (wohl ohne BR, Behörde, etc. überhaupt zu fragen ) - Teilnehmer werden angemeldet - Teilnehmer gehen hin - fertig. :(
Überwachung gestaltet sich auch etwas schwierig, wenn der BR erst HINTERHER erfährt, das eine Schulung war.
Im Prinzip - Vertretung hin oder her - darf entweder keiner zu der Fortbildung am Sonntag oder wenn, dann darf auch Montag erst ab 10 Uhr gearbeitet werden (vorher entschuldigt durch AG?) und dann entweder den Rest Freizeit, Urlaub oder arbeiten - richtig? Und gibt es Versicherungsschutz OHNE vorherige Abklärung?
LG
caalki
Erstellt am 09.11.2010 um 17:44 Uhr von Petrus
> Leider ist es so gelaufen: Termin wurde gemacht (wohl ohne BR, Behörde, etc. überhaupt
> zu fragen ) - Teilnehmer werden angemeldet -
Soweit so gut...
> Teilnehmer gehen hin - fertig. :(
Aber nur, wenn der ArbGeb BEIDE OKs hat. Ansonsten bleiben die MA, wo sie am Sonntag hingehören: Bei ihrer Familie. Notfalls per EV vom ArbG.
Dass der ArbGeb den Schulungsanbieter trotzdem zahlen muss, ist ja erstmal sein Problem.
> wenn der BR erst HINTERHER erfährt, das eine Schulung war.
War die Schulung schon? Oder soll sie erst noch sein?
> darf entweder keiner zu der Fortbildung am Sonntag
Ohne Genehmigung nicht.
> wenn, dann darf auch Montag erst ab 10 Uhr gearbeitet werden (vorher entschuldigt durch AG?)
vorher greift §5 ArbZG
> und dann entweder den Rest Freizeit, Urlaub oder arbeiten - richtig?
Welcher Rest? Habt ihr feste Arbeitszeiten? Oder Gleitzeit? Kernzeit?
Je nach Konstellation könnte die 11h-Regel Pech für den ArbN oder den ArbGeb sein.
> gibt es Versicherungsschutz OHNE vorherige Abklärung
Ja. Siehe §7 SGB VII. Gegebenenfalls wird sich die Unfallversicherung das Geld beim ArbGeb als Bußgeld und/oder Schadenersatz zurückholen.
Erstellt am 09.11.2010 um 18:47 Uhr von ganther
obwohl die Reisezeit nicht unbedingt zu einem Problem mit dem ArbZG führen muss. Wenn der AG nicht die Reise mit dem Auto anweist kann es es durchaus ArbZG-konform sein. Was nicht das Problem der Feiertagsarbeit ohne Genehmigung löst
Erstellt am 09.11.2010 um 20:13 Uhr von caalki
@Petrus
> Teilnehmer gehen hin - fertig. :(
Aber nur, wenn der ArbGeb BEIDE OKs hat. Ansonsten bleiben die MA, wo sie am Sonntag hingehören: Bei ihrer Familie. Notfalls per EV vom ArbG.
Dass der ArbGeb den Schulungsanbieter trotzdem zahlen muss, ist ja erstmal sein Problem.
OK GAB ES VOM NICHT, ES WURDE MITGETEILT, DAS DIE ANGESTELLTEN TEILNEHMEN SOLLEN
> wenn der BR erst HINTERHER erfährt, das eine Schulung war.
War die Schulung schon? Oder soll sie erst noch sein?
EIN TEIL DER ANGESTELLTEN WAR SCHON DA, EIN TEIL MUSS NOCH HIN
> darf entweder keiner zu der Fortbildung am Sonntag
Ohne Genehmigung nicht.
ALSO GEHT DANN WOHL KEINER
> wenn, dann darf auch Montag erst ab 10 Uhr gearbeitet werden (vorher entschuldigt durch AG?)
vorher greift §5 ArbZG
DANKE!
> und dann entweder den Rest Freizeit, Urlaub oder arbeiten - richtig?
Welcher Rest? Habt ihr feste Arbeitszeiten? Oder Gleitzeit? Kernzeit?
Je nach Konstellation könnte die 11h-Regel Pech für den ArbN oder den ArbGeb sein.
WIR HABEN GLEITZEIT, KERNARBEITSZEIT AB 8 UHR bis 15 UHR, ALOS KANN JA KEINER UM 8 UHR ANFANGEN, MUSS DANN WOHL BIS 11 ENTSCHULDIGT FEHLEN, OHNE ZEITABZUG?
> gibt es Versicherungsschutz OHNE vorherige Abklärung
Ja. Siehe §7 SGB VII. Gegebenenfalls wird sich die Unfallversicherung das Geld beim ArbGeb als Bußgeld und/oder Schadenersatz zurückholen.
GUT ZU WISSEN - DANKE
@ganther
DOCH, ANREISE MIT EIGNEM PKW IST VORGESCHRIEBEN
Erstellt am 10.11.2010 um 14:34 Uhr von Petrus
> OK GAB ES VOM NICHT, ES WURDE MITGETEILT, DAS DIE ANGESTELLTEN TEILNEHMEN SOLLEN
Dann teilt ihm mit, dass das wegen Verstoß gegen das ArbZG ausfällt. Mit dieser Mitteilung könnte übrigens aus der Ordnungswidrigkeit nach §22 ArbZG eine Straftat nach §23 werden.
> ALSO GEHT DANN WOHL KEINER
Und das lasst ihr Euch kurzfristig vom ArbGeb schriftlich geben. Will er nicht: Antrag auf Einstweilige Verfügung beim ArbG
>> Je nach Konstellation könnte die 11h-Regel Pech für den ArbN oder den ArbGeb sein.
>WIR HABEN GLEITZEIT, KERNARBEITSZEIT AB 8 UHR bis 15 UHR, ALOS KANN JA KEINER UM 8 UHR
> ANFANGEN, MUSS DANN WOHL BIS 11 ENTSCHULDIGT FEHLEN, OHNE ZEITABZUG?
Die Zeit von 8-11 ist Pech für den ArbGeb.
(Wenn denn 11 Uhr die richtige Zeit ist. Müsste man getrennt prüfen, wenn es dann zu einer genehmigten Sonntagsarbeit käme...)
> DOCH, ANREISE MIT EIGNEM PKW IST VORGESCHRIEBEN
Wie hieß das so schön in der Werbung: Isch 'abe gar keine Auto... Oder das "Familienauto" braucht am Sonntag der/die PartnerIn, um die Familie den religiösen Verpflichtungen zuzuführen...