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Stundenlohn zuviel gezahlt, wieder zurückgestuft.

G
GrünGelb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Problem haben wir, bei einem Kollegen wurde jetzt bei seinem wieder um ein Jahr zu verlängernden Arbeitsvertrag festgestellt das ihm seit 10 Monaten 10 Cent die Stunde zuviel gezahlt worden ist. (Ich weiß ist lächerlich) Angeblich war das Lohnbüro Schuld. Jetzt bei dem 2ten Jahresvertrag wurde ihm mitgeteilt das die 10 Cent wieder abgezogen werden weil das Lohnbüro einen Fehler gemacht habe. Grosszügigerweise brauchte er das zuviel gezahlte Geld nicht zurück zuzahlen. Meiner Meinung nach ist das nicht Rechtens oder?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

24.07.2017 um 18:32 Uhr

Naja - es gibt ja auch Ausschlussfristen (Verjährung ). Die sind im Geltungsbereich eines Tarifvertrages oft recht kurz.

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Pickel

24.07.2017 um 18:43 Uhr

Warum sollte das nicht Rechtens sein, fortan korrekt wie im Arbeitsvertrag vereinbart zu vergüten? Lächerlich ist das auch nicht. 10 Cent sind selbst ohne Sonderzahlungen schon etwa 200 Euro / Jahr. Davon wird man nicht arm oder reich - aber es ist eben auch nicht Spielgeld.

R
rsddbr

25.07.2017 um 10:35 Uhr

Welcher Betrag steht im Arbeitsvertrag? War dieser "zu hoch" und wurde dieser Betrag gezahlt, oder hat das Lohnbüro 10cent mehr gezahlt, als im Arbeitsvertrag stand? Und soll jetzt im neuen Arbeitsvertrag der Stundenlohn von vorn herein 10cent weniger betragen, als im alten Arbeitsvertrag? Dann wäre es Verhandlungssache. Der Mitarbeiter müsste entscheiden, ob er die Lohnkürzung hinnimmt, oder ob er pokert und im Zweifel ohne Arbeitsvertrag da steht. So lächerlich diese 10cent klingen: Für beide Seiten (AG u. AN) ist es keine große Summe. Die Symbolkraft dahinter ist jedoch viel größer und da muss sich der AG mal fragen, ob er sich mit diesem Vorgehen einen Gefallen tut.

Und um deine Frage zu beantworten: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nunmal zu einem bestimmten Zeitpunkt. Was danach kommt, wird neu ausgehandelt. Von daher wäre eine Lohnkürzung im neuen Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ungesetzlich. Ob das "zuviel" gezahlte Gehalt zurückgefordert werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Da sind wir wieder bei meinen Fragen siehe oben. Wurde im Arbeitsvertrag der Betrag zu hoch festgeschrieben und gezahlt (dann ist eine Rückforderung des AG nicht möglich), oder wurde mehr ausgezahlt, als im AV vereinbart? Wenn der AG auf eine Rückforderung verzichtet (günstigerweise schriftlich / per E-Mail), dann ist auch dies rechtens.

P
Pjöööng

25.07.2017 um 11:40 Uhr

Zitat (rsddbr): "Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nunmal zu einem bestimmten Zeitpunkt. Was danach kommt, wird neu ausgehandelt."

Anderer Auffassung ist (bei sachgrundlos befristeten Verträgen) übrigens der Gesetzgeber! Dieser lässt nur Verlängerungen zu!

Wenn es sich so verhält, wie ich den Sachverhalt verstehe, nämlich dass X € vereinbart wurden, versehentlich aber mit (X + 0,1) € gerechnet wurde, wäre der Arbeitgeber wohl mit dem Klammerbeutel gepudert wenn er nun einfach den Lohn erhöhen würde.

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