Erstellt am 24.07.2017 um 16:32 Uhr von gironimo
Naja - es gibt ja auch Ausschlussfristen (Verjährung ). Die sind im Geltungsbereich eines Tarifvertrages oft recht kurz.
Erstellt am 24.07.2017 um 16:43 Uhr von Pickel
Warum sollte das nicht Rechtens sein, fortan korrekt wie im Arbeitsvertrag vereinbart zu vergüten?
Lächerlich ist das auch nicht. 10 Cent sind selbst ohne Sonderzahlungen schon etwa 200 Euro / Jahr. Davon wird man nicht arm oder reich - aber es ist eben auch nicht Spielgeld.
Erstellt am 25.07.2017 um 08:35 Uhr von rsddbr
Welcher Betrag steht im Arbeitsvertrag? War dieser "zu hoch" und wurde dieser Betrag gezahlt, oder hat das Lohnbüro 10cent mehr gezahlt, als im Arbeitsvertrag stand? Und soll jetzt im neuen Arbeitsvertrag der Stundenlohn von vorn herein 10cent weniger betragen, als im alten Arbeitsvertrag? Dann wäre es Verhandlungssache. Der Mitarbeiter müsste entscheiden, ob er die Lohnkürzung hinnimmt, oder ob er pokert und im Zweifel ohne Arbeitsvertrag da steht. So lächerlich diese 10cent klingen: Für beide Seiten (AG u. AN) ist es keine große Summe. Die Symbolkraft dahinter ist jedoch viel größer und da muss sich der AG mal fragen, ob er sich mit diesem Vorgehen einen Gefallen tut.
Und um deine Frage zu beantworten: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nunmal zu einem bestimmten Zeitpunkt. Was danach kommt, wird neu ausgehandelt. Von daher wäre eine Lohnkürzung im neuen Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ungesetzlich.
Ob das "zuviel" gezahlte Gehalt zurückgefordert werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Da sind wir wieder bei meinen Fragen siehe oben. Wurde im Arbeitsvertrag der Betrag zu hoch festgeschrieben und gezahlt (dann ist eine Rückforderung des AG nicht möglich), oder wurde mehr ausgezahlt, als im AV vereinbart? Wenn der AG auf eine Rückforderung verzichtet (günstigerweise schriftlich / per E-Mail), dann ist auch dies rechtens.
Erstellt am 25.07.2017 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (rsddbr):
"Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nunmal zu einem bestimmten Zeitpunkt. Was danach kommt, wird neu ausgehandelt."
Anderer Auffassung ist (bei sachgrundlos befristeten Verträgen) übrigens der Gesetzgeber! Dieser lässt nur Verlängerungen zu!
Wenn es sich so verhält, wie ich den Sachverhalt verstehe, nämlich dass X € vereinbart wurden, versehentlich aber mit (X + 0,1) € gerechnet wurde, wäre der Arbeitgeber wohl mit dem Klammerbeutel gepudert wenn er nun einfach den Lohn erhöhen würde.