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Geschlechterquote - die Frau mit den weniger Stimmen automatisch in die Ersatztruppe "zurückgestuft", damit auch dort die Frauenquote erfüllt wird?

J
johannad
Nov 2016 bearbeitet

Nach aktuellem Gesetz müssten wir in unserem Betriebsrat eine Frau haben. Jetzt haben wir 2 Frauen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Angenommen bei der Wahl würden beide Frauen so viele Stimmen haben, dass sie eigentlich beide direkt im Betriebsrat wären, wird dann die Frau mit den weniger Stimmen automatisch in die Ersatztruppe "zurückgestuft", damit auch dort die Frauenquote erfüllt wird?

7.092012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

25.05.2009 um 22:18 Uhr

johannad, nein. Der § 15 BetrVG soll dafür sorgen, dass das Geschlecht in der Minderheit ausreichend vertreten ist, wenn die Quote übererfüllt ist, ist das nicht schädlich.

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:20 Uhr

@johannad

Bitte entschuldige, aber diese Frage meintest du nciht wirklich ernst, gell? Wollst hier nur mal wieder für Stimmung sorgen, oder?

Gruß DJ

S
STANLEY

25.05.2009 um 22:22 Uhr

Bei einer Verhältniswahl bleiben beide Frauen im Gremium, wenn sie genügend Stimmen haben. Die Quote regelt nur das absolute Minimum... Das kann also auch bei der Listenwahl sein, dass beide Frauen ins Gremium kommen - Abhängig von dem einzelnen Listenrang, den die Frauen haben und wieviel Stimmen auf die Liste entfallen sind!

Gruß STANLEY (ehemals STAN001)

J
johannad

25.05.2009 um 22:25 Uhr

Also sehe ich das richtig, dass es bei den Nachrückern NICHT auf eine Frauenquote ankommt, sondern nur für den eigentlichen Betriebsrat??!!

L
Lotte

25.05.2009 um 22:27 Uhr

johannad, genau. Und im eigentlichen BR ist die Übererfüllung der Quote durchaus möglich.

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:27 Uhr

Wo stand in deiner Frage was von Nachrückern? Selbstverständlich muß die Minderheitenquote immer eingehalten werden! In deinem Beispiel mindestens eine Frau im BR. Wenn die warum auch immer ausfällt (krankheit Urlaub - ins Detail gehe ich da jetzt mal nciht) rückt die nächste Frau nach. Beim Ausscheiden aus dem BR ebenso. Die Frau mit den zweitmeisten Stimmen für das Minderheitengeschlecht rückt dann nach...

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:32 Uhr

Nachtrag: Selbstverständlich kann die Quote auch übererfüllt werden - aber das steht eindeutig im § 15 Abs 2 BetrVG. Ich denke das Wort "mindestens" ist da recht eindeutig ;-)))

J
johannad

25.05.2009 um 22:36 Uhr

es ist aber nur 2 frauen da, die sich aufstellen lassen haben. also muss doch eine zu den nachrückern, weil, wenn beide im BR ausfallen würden, gibt es bei den Nachrückern keine Frau mehr.

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:41 Uhr

Nein, woher hast du deine Weisheit? Wenn die zwei wegen der erhaltenen Stimmen in das Gremium gewählt wurden, sind beide drin. Sollte eine ausfallen, rückt der nächste Mann nach. Punkt!

S
STANLEY

25.05.2009 um 22:42 Uhr

Quatsch! - Bei den Nachrückern muss dann keine Quote mehr erfüllt sein / werden! Wenn keine mehr da, dann keine mehr da!

J
johannad

25.05.2009 um 22:43 Uhr

okay. damit ist die frage dann wohl beantwortet. danke

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:48 Uhr

Bitte, gerne geschehen ;-)))

Immer wieder gerne ;-)))

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