Hallo liebe BR- Kollegen,

habe mal wieder eine Frage,zu folgendem Fall:
Wir haben vor ca. 4 Monaten eine BV gekündigt, zum Punkt Ladenöffnungszeiten.
D.h. dort stand drin, das Mitarbeiter die länger als 22:00 Uhr arbeiten, einen Zeit Zuschlag von 20% bekommen würden.
Hier wollten wir gerne noch bessere Konditionen für die Mitarbeiter aushandeln.

Nun sind wir nach Zahlreichen Verhandlungen leider zu keinem Ergebnis gekommen und die GL möchte auf die Kündigung bestehen und keine 20% Zeit Zuschlag mehr berechnen.
Darf Sie dies?

Oder greift noch die alte BV, solange noch keine neue ausgehandelt worden ist?
Bitte um Hilfe.

Danke.

Gruss Hansen