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Die BV gekündigt

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

habe mal wieder eine Frage,zu folgendem Fall: Wir haben vor ca. 4 Monaten eine BV gekündigt, zum Punkt Ladenöffnungszeiten. D.h. dort stand drin, das Mitarbeiter die länger als 22:00 Uhr arbeiten, einen Zeit Zuschlag von 20% bekommen würden. Hier wollten wir gerne noch bessere Konditionen für die Mitarbeiter aushandeln.

Nun sind wir nach Zahlreichen Verhandlungen leider zu keinem Ergebnis gekommen und die GL möchte auf die Kündigung bestehen und keine 20% Zeit Zuschlag mehr berechnen. Darf Sie dies?

Oder greift noch die alte BV, solange noch keine neue ausgehandelt worden ist? Bitte um Hilfe.

Danke.

Gruss Hansen

54504

Community-Antworten (4)

G
gironimo

18.07.2017 um 13:47 Uhr

In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es die Nachwirkung .

Und hier geht es ja wohl um eine BV zum Thema 87.1.2 und 10+11 BetrVG, wenn ich dich richtig verstehe.

T
titapropper

18.07.2017 um 15:11 Uhr

Erstellt am 25.04.2017 um 09:39 Uhr von Hansen

Hallo, Danke für die Informationen. Wir werden es schon so verhandeln, das wir nicht schlechter stehen. Ich bin immer noch voller Hoffnung.<

Hat ja scheinbar doch nicht geklappt. Wurde ja schon so am 25.04.2017 so ausdiskutiert.

H
Hansen

18.07.2017 um 18:45 Uhr

Hallo,

das heißt jetzt für unsere BV, gironimo?

Gruss Hanen

A
AlterMann

19.07.2017 um 11:36 Uhr

Nachwirkung bedeutet, dass die BV Bestand hat, bis eine neue abgeschlossen ist.

Allerdings habe ich hier Bedenken: Die Vereinbarung eines Zuschlags ist etwas, das normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt ist. So etwas entzieht sich der Regelungsmöglichkeit innerhalb einer BV. Ihr solltet die Gewerkschaft mit ins Boot holen!

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