Vergangene Woche war die Wahl zum (neuen) Betriebsrat. Nach der Wahl wurde ich per Mail über meine Wahl zum Betriebsrat informiert.

Zitat: " ... auf Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 WO setzt Dich der Wahlvorstand hiermit davon in Kenntnis, dass Du zum Mitglied des Betriebsrats bei der am 12.Juli 2017 durchgeführten Betriebsratswahl gewählt worden bist.

Der Wahlvorstand gratuliert Dir zu dieser Wahl in den Betriebsrat und wünscht Dir viel Erfolg bei der Arbeit in diesem Gremium.

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 WO kannst Du binnen drei Arbeitstagen ab Zugang dieser Benachrichtigung die Wahl gegenüber dem Wahlvorstand unter der oben angegebenen Betriebsadresse ablehnen.

Aufgrund der Zeitnot vor den Ferien hat der Wahlvorstand beschlossen, diese Frist auf zwei Arbeitstage zu verkürzen.

Die Frist läuft am Freitag, 14.Juli 2017 um 16 Uhr ab. Wenn Du Dich nicht binnen der Frist von zwei Arbeitstagen erklärst, gilt die Wahl entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 2 WO als angenommen." Zitat Ende.

Dann wurde ich von meiner Leitung (ich arbeite über einen Sportverein im Ganztag einer Schule) informiert, dass am Montag (also gestern) die Wahl zum Vorsitzenden stattfinden soll. Allerdings habe ich nie eine Einladung dazu erhalten. Heute Morgen nun erfuhr ich über meine Leitung, dass gestern tatsächlich die Wahl stattgefunden hat und dass sie (die Leitung) einen Aushang per Meil erhalten hat, auf dem sowohl alle Betriebsratsmitglieder wie auch der gewählte Vorstand aufgeführt sind. Jedoch bin ich nicht auf der Liste.

1.) Wie kann das sein?
2.) Welche Möglichkeiten habe ich nun?