Erstellt am 10.03.2006 um 11:01 Uhr von happy
Wie wollt ihr die Stimmauswertung elektronisch machen? Es wird wohl nicht anderes bleiben als manuel alles auszuzählen und ein Ergenis zu verkünden.
Auf eine Schulung für den Wahlvostand wurde mal ein sehr hoher Prozentsatz von BR--Wahlen genannt die anfechtbar wären. Es kam aber nur zu wenigen Anfechtungen von denen noch weniger gerichtlich anerkannt wurden. Ordentliche Arbeit machen und nicht verrückt machen lassen
don`t worry be happy
Erstellt am 14.03.2006 um 11:48 Uhr von Grün
Unsere Wahl wurde damals im Mai 2002 vom AG angefochten , es folgten viele Prozesstermine durch zwei Instanzen , zwischen erster u. zweiter Instanz ein Anwaltswechsel , Beweissammlung , Ausarbeitungen ,.. . Jetzt , im Nov. 05 ( !! ) wurde in zweiter Instanz ein Vergleich zu unseren Gunsten geschlossen , ein halbes Jahr vor dem normalen Amtsende . Es war eine nervige zeit , weil der AG alles in Frage gestellt hat , uns nicht voll ernst genommen hat . Trotzdem haben wir einiges erreicht + sind immerhin nicht eingeknickt . Was Ihr dann braucht ist gute gewerkschaftliche und juristische Beratung und Unterstützung !!!
Alles Gute !
Erstellt am 14.03.2006 um 11:57 Uhr von Norden
Nicht verrückt machen lassen.
Euch als Wahlvorstand wird nichts passieren, einzig der gewählte BR bekommt (wie von Grün bereits erwähnt) eventuell Probleme.
Wer strebt denn bei Euch eine Anfechtung an?
Wenn es der Arbeitgeber ist, dann fragt schriftlich bei ihm, was es auszusetzen gibt. Er darf zwar nicht eingreifen, aber Ihr könnt ja seinem Rat folgen, wenn sich daraus tatsächlich ein Problem ergeben sollte. Bekommt Ihr keine Antwort, ist das übrigens auch eine Antwort.
Und drohende Kollegen gilt es auszuhalten - denn sollte man mal vor Augen halten, in welche Situation sie den gewählten BR durch eine Anfechtung bringen. Außerdem wäre ich an deren Argumenten intressiert, wenn ihr saubere Arbeit geleistet habt...
Erstellt am 14.03.2006 um 12:27 Uhr von w-j-l
Hallo zusammen,
was macht ihr Euch einen Kopf darüber? es hilft nichts!!
Wenn es einen Anfechtungsgrund gibt, dann hat der WV einen Fehler gemacht. Dann können Berechtigte diesen Grund auch heranziehen um eine Anfechtung zu initiieren.
Wenn der Grund berechtigt benannt wird, wird das Gericht die Klage annehmen. Wenn der Anfechtungsgrund Auswirkung auf die Wahl gehabt haben kann, dann wird das Gericht die Wahl für unwirksam oder nichtig erklären. Ein Fehler der Nichtigkeit bewirkt ist allerdings am Schlimmsten, da er auch noch bis zur nächsten Wahl eines BR angefochten werden kann, und dazu führt, dass der BR ab der Wahl nie wirksam bestanden hat. Damit sind auch Rückwirkend alle Beschlüsse dieses BR nichtig.
So einfach ist das, und auf gemachte Fehler könnt ihr kaum noch Einfluß nehmen.
Wir haben in den 90ern bewußt, und ohne dass das damalige BetrVG es ausdrücklich erlaubte, das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes mit insgesamt 3 weiteren Betrieben behauptet, und die AN auf die Wählerliste genommen. Es wurde auch ein solcher AN in den BR gewählt.
Die Anfechtung hat der AG in erster Instanz gewonnen. Bei der Berufung beim LAG wurde für den AG klar, dass er verlieren würde, und er hat die Anfechtung vor einer LAG-Entscheidung zurückgenommen.