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Wahlanfechtung droht. Hat das schon mal einer miterlebt oder mitgemacht?

N
Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen....

hat hier irgendjemand schon mal eine Anfechtung der BR-Wahl miterlebt oder mitgemacht? Wir stehen so stark unter Beschuß das uns im Vorfeld schon mit Anfechtung gedroht wird falls das Stimmergebnis nicht zur Zufriedenheit gewisser Listen ausfällt. Natürlich führen wir die Wahlakte nach bestem Wissen und Gewissen und versuchen auch sonst so unangreifbar wie möglich zu sein, dennoch möchte ich auch für den Fall der tatsächlichen Anfechtung vorbereitet sein. Kann mir da jemand etwas aus Eigenerfahrung zu erzählen? Und ist es legitim die Stimmauswertung in der Wahlnacht elektronisch zu machen, ein vorläufiges Wahlergebnis bekanntzugeben, und am nächsten Tag noch einmal händisch zu berechnen, zu Kontrolle und Endgültigkeit? Vielen Dank und Euch allen noch einen schönen Tag :-)

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Community-Antworten (4)

H
happy

10.03.2006 um 12:01 Uhr

Wie wollt ihr die Stimmauswertung elektronisch machen? Es wird wohl nicht anderes bleiben als manuel alles auszuzählen und ein Ergenis zu verkünden. Auf eine Schulung für den Wahlvostand wurde mal ein sehr hoher Prozentsatz von BR--Wahlen genannt die anfechtbar wären. Es kam aber nur zu wenigen Anfechtungen von denen noch weniger gerichtlich anerkannt wurden. Ordentliche Arbeit machen und nicht verrückt machen lassen

don`t worry be happy

G
Grün

14.03.2006 um 12:48 Uhr

Unsere Wahl wurde damals im Mai 2002 vom AG angefochten , es folgten viele Prozesstermine durch zwei Instanzen , zwischen erster u. zweiter Instanz ein Anwaltswechsel , Beweissammlung , Ausarbeitungen ,.. . Jetzt , im Nov. 05 ( !! ) wurde in zweiter Instanz ein Vergleich zu unseren Gunsten geschlossen , ein halbes Jahr vor dem normalen Amtsende . Es war eine nervige zeit , weil der AG alles in Frage gestellt hat , uns nicht voll ernst genommen hat . Trotzdem haben wir einiges erreicht + sind immerhin nicht eingeknickt . Was Ihr dann braucht ist gute gewerkschaftliche und juristische Beratung und Unterstützung !!! Alles Gute !

N
Norden

14.03.2006 um 12:57 Uhr

Nicht verrückt machen lassen.

Euch als Wahlvorstand wird nichts passieren, einzig der gewählte BR bekommt (wie von Grün bereits erwähnt) eventuell Probleme.

Wer strebt denn bei Euch eine Anfechtung an?

Wenn es der Arbeitgeber ist, dann fragt schriftlich bei ihm, was es auszusetzen gibt. Er darf zwar nicht eingreifen, aber Ihr könnt ja seinem Rat folgen, wenn sich daraus tatsächlich ein Problem ergeben sollte. Bekommt Ihr keine Antwort, ist das übrigens auch eine Antwort.

Und drohende Kollegen gilt es auszuhalten - denn sollte man mal vor Augen halten, in welche Situation sie den gewählten BR durch eine Anfechtung bringen. Außerdem wäre ich an deren Argumenten intressiert, wenn ihr saubere Arbeit geleistet habt...

W
w-j-l

14.03.2006 um 13:27 Uhr

Hallo zusammen, was macht ihr Euch einen Kopf darüber? es hilft nichts!!

Wenn es einen Anfechtungsgrund gibt, dann hat der WV einen Fehler gemacht. Dann können Berechtigte diesen Grund auch heranziehen um eine Anfechtung zu initiieren.

Wenn der Grund berechtigt benannt wird, wird das Gericht die Klage annehmen. Wenn der Anfechtungsgrund Auswirkung auf die Wahl gehabt haben kann, dann wird das Gericht die Wahl für unwirksam oder nichtig erklären. Ein Fehler der Nichtigkeit bewirkt ist allerdings am Schlimmsten, da er auch noch bis zur nächsten Wahl eines BR angefochten werden kann, und dazu führt, dass der BR ab der Wahl nie wirksam bestanden hat. Damit sind auch Rückwirkend alle Beschlüsse dieses BR nichtig.

So einfach ist das, und auf gemachte Fehler könnt ihr kaum noch Einfluß nehmen.

Wir haben in den 90ern bewußt, und ohne dass das damalige BetrVG es ausdrücklich erlaubte, das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes mit insgesamt 3 weiteren Betrieben behauptet, und die AN auf die Wählerliste genommen. Es wurde auch ein solcher AN in den BR gewählt. Die Anfechtung hat der AG in erster Instanz gewonnen. Bei der Berufung beim LAG wurde für den AG klar, dass er verlieren würde, und er hat die Anfechtung vor einer LAG-Entscheidung zurückgenommen.

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