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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfechtung BR-Wahl - Wer ist zur Anfechtung berechtigt,alte,neue oder beide AG?

T
tiktak
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Das sagt BetrVG Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig. Meine Frage: Zum Bsp. Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 01.04 2010 Ab 07.04.2010 haben wir neue AG Wer ist zur Anfechtung berechtigt,alte,neue oder beide AG?

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Community-Antworten (1)

E
Erwin

17.01.2010 um 19:05 Uhr

Das sagt doch das Gesetz, der rechtliche AG. Dass können da dann beide sein. Nur der alte AG wird nicht viel weiter als Abgabe der Klageschrift kommen, da es in den 6 Tagen zu keinem Termin vor dem ArbG kommen wird. Dann hat sich die Klage für diesen erledigt, da kein Rechstgrund mehr besteht, da dann kein AG mehr.

Er wird wohl auch keinen Grund vorbringen können, für Eilverfahen oder einstweilige Verfügung, Denn der Neue AG hat ja dann alle Rechte

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