Ich habe mal eine Frage an Euch. Wir hatten eine BR-Wahl ausserhalb des Zykluses. Diese Wahl wird nun von mehreren AN angefochten, da es bei dieser Wahl zu unregelmässigkeiten kam, die das Ergebniss verfälscht hatte. Durch eine andere Gegebenheit wird der jetzigen BR in kürze aber einen neuen Wahlvorstand benennen, der dann Neuwahlen einleiten lässt. Jetzt sind sich die Anfechter einig, das die Anfechtung zurückgezogen werden könnte, auch um weitere Kosten zu sparen, da der jetzige BR einen WV berufen wird um Neuwahlen einleiten zu lassen.

Dies haben wir dem Rechtsanwalt auch mitgeteilt. Der schreibt uns nun an, dass es nun sein kann das wir die bis hierher entstanden Kosten tragen müssen wenn wir die Anfechtung zurückziehen, da der Richter hier eine Mutwilligkeit sehen kann und der AG dann die bis hierher entstandenen Kosten nicht tragen muss.

Unsere Klage ist natürlich berechtigt, wir haben nichts aus Mutwilligkeit getan sondern enorme Fehler bei der BR Wahl aufgezeigt.

Wenn wir also jetzt die Anfechtung aus og. Gründen zurückziehen, müssen wir dann wirklich die bis hierher entstandenen Kosten tragen?

Nächste Frage.

Wir würden auch gerne jetzt den Anwalt wechseln, da wir uns nicht so richtig von diesem Anwalt vertreten fühlen, er wohl organisatorisch und kommunikativ mit dieser Angelegenheit überfordert ist. Er bringt auch bei der Kommunikation mit dem Gericht so einiges durcheinander, geht nicht ans Telefon, ist kaum erreichbar usw. usw..

Da der Termin für das Gericht nun ziemlich nahe liegt, können wir eine Fristverlängerung bei Gericht beantragen und den Anwaltwechsel durchführen ohne das uns dadurch Kosten entstehen?

Wäre wirklich sehr lieb von Euch wenn Ihr uns unsere Fragen beantwortet bzw. uns mal Eure Meinung dazu schreiben würdet, Danke!