Eigener Anwalt droht uns
Ich habe mal eine Frage an Euch. Wir hatten eine BR-Wahl ausserhalb des Zykluses. Diese Wahl wird nun von mehreren AN angefochten, da es bei dieser Wahl zu unregelmässigkeiten kam, die das Ergebniss verfälscht hatte. Durch eine andere Gegebenheit wird der jetzigen BR in kürze aber einen neuen Wahlvorstand benennen, der dann Neuwahlen einleiten lässt. Jetzt sind sich die Anfechter einig, das die Anfechtung zurückgezogen werden könnte, auch um weitere Kosten zu sparen, da der jetzige BR einen WV berufen wird um Neuwahlen einleiten zu lassen.
Dies haben wir dem Rechtsanwalt auch mitgeteilt. Der schreibt uns nun an, dass es nun sein kann das wir die bis hierher entstanden Kosten tragen müssen wenn wir die Anfechtung zurückziehen, da der Richter hier eine Mutwilligkeit sehen kann und der AG dann die bis hierher entstandenen Kosten nicht tragen muss.
Unsere Klage ist natürlich berechtigt, wir haben nichts aus Mutwilligkeit getan sondern enorme Fehler bei der BR Wahl aufgezeigt.
Wenn wir also jetzt die Anfechtung aus og. Gründen zurückziehen, müssen wir dann wirklich die bis hierher entstandenen Kosten tragen?
Nächste Frage.
Wir würden auch gerne jetzt den Anwalt wechseln, da wir uns nicht so richtig von diesem Anwalt vertreten fühlen, er wohl organisatorisch und kommunikativ mit dieser Angelegenheit überfordert ist. Er bringt auch bei der Kommunikation mit dem Gericht so einiges durcheinander, geht nicht ans Telefon, ist kaum erreichbar usw. usw..
Da der Termin für das Gericht nun ziemlich nahe liegt, können wir eine Fristverlängerung bei Gericht beantragen und den Anwaltwechsel durchführen ohne das uns dadurch Kosten entstehen?
Wäre wirklich sehr lieb von Euch wenn Ihr uns unsere Fragen beantwortet bzw. uns mal Eure Meinung dazu schreiben würdet, Danke!
Community-Antworten (11)
25.05.2012 um 09:44 Uhr
Also, da hat einer Fehler gemacht bei der Wahl eines BR ihr habt es festgestellt und richtigerweise um Richtigstellung gebeten, war doch so, oder? So, und nun seit ihr irgendwie der Meinung, dass man darüber hinwegsehen kann, damit keine weitere Kosten entstehen. Hab ihr dann auch vielleicht auch noch eine Vergütung bekommen, für euer hinwegsehen der Rechtseinhaltung??? Also, ich glaube, dass ihr wirklich einen sehr guten und ehrlichen RA habt:-)) und damit nicht klar kommt, weil er wirklich für Recht und Gesetz steht. Sollte ich Deine Frage hier falsch verstanden haben, bitte ich Dich um Entschuldigung, doch wenn nicht solltest ihr über euer Handeln mal nachdenken.
25.05.2012 um 09:57 Uhr
Wir haben Fehler gesehen und wollten keine Richtigstellung sondern Neuwahlen. Eine Richtigstellung ist durch eine Anfechtung nicht möglich, nur die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl und die daraus resultierende Neuwahl der BR. Dieses Ziel wird jetzt durch andere Umstände realisiert werden und von daher ist unsere Anfechtung hinfällig, da unser Ziel in Kürze auch so erreicht würde. Und da egal wie diese Instanz ausgehen wird die jeweils andere Partei sowieso in die nächste Instanz gehen wird, die noch mehr Geld frißt, was sollen wir da noch weiter an diese Anfechtung festhalten? DAS wäre dann doch viel eher mutwillig.
Wir sehen hier durch unseren Anwalt nur, das dieser uns nötigen will die Anfechtung durch alle Instanzen zu tragen damit er möglichst viel aus diesem Streit rausziehen kann, mehr nicht und deshalb wollen wir den Anwalt wechseln. Was Du hier versuchst da reinzuinterpretieren bleibt Dir überlassen, ist aber völlig falsch!
25.05.2012 um 10:06 Uhr
Besorgt euch von der Gewerkschaft die CD "digitaler Wahlhelfer" Damit haltet ihr alle Fristen ein , hängt Aushänge rechtzeitig aus.......damit könnten eigentlich keine größeren Fehler passieren. Ansonsten nehmt euch die Gewerkschaft zur Hilfe, damit sie euch bei der Wahl unterstützen.
25.05.2012 um 10:08 Uhr
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers kann in der Tat wegen Mutwilligkeit entfallen. Ob das aber der Richter in eurem Fall so entscheiden würde weiß ich nicht, halte es aber aus den von dir genannten Gründen für eher unwahrscheinlich.
25.05.2012 um 10:10 Uhr
@Paddy,
werden wir dem neuen WV so mitteilen. Wie sieht es denn mit meiner Fragestellung aus?
25.05.2012 um 10:13 Uhr
@Kulum,
danke! Wäre ja auch echt ein Ding, wenn man die Klage zurückziehen würde und einem deshalb die Kosten ans Knie genagelt bekommen würde. Unser Anwalt will uns wohl nur in diese Richtung treiben damit wir unnötig am Ball bleiben und deshalb ist auch das Vertrauenverhältnis aufs äusserste gestört!
25.05.2012 um 10:14 Uhr
Hallo Anfechter, toller Nick ;)
wie stellt ihr euch eigentlich die Arbeit eines Rechtsanwalts und des BR vor??
Mir scheint als ob ihr Leute aus dem BR raushaben wollt die euch nicht passen und wenn ich bei Euch AN wäre, würde ich kein Vertrauen in euch setzen. Irgendwie stimmt bei deiner Aussage was nicht und man kann es nicht so richtig nach vollziehen. Ihr habt bereits einen BR der durch eine "andere Gegebenheit" tätig wird etc. klär uns doch da mal richtig auf was wirklich passiert ist!?! Wer was wie wo warum macht!?!
25.05.2012 um 10:42 Uhr
@BRVLH,
wie gesagt, was auch Du da reininterpretierst ist Deine Sache, auch das ist falsch, es geht uns schlicht und ergreifend nur darum, BR-Wahlen nach dem Gesetz abhalten zu lassen.
Wieso, weshalb, warum, wer, was, wie usw. würde jetzt das Thema sprengen. Es geht einzig und allein darum, den Anwalt zu wechseln und eine Fristverlängerung bei Gericht zu erwirken. Da werden wir jetzt mal einen anderen Anwalt kontaktieren.
25.05.2012 um 11:15 Uhr
ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht bei einem neuen BR-Gremium darauf erkennen wird, dass es mutwillig handelt. Da muss wohl auch noch die Unerfahrenheit mit berücksichtigt werden. Also macht Euch da nicht all zu viele Sorgen.
Wenn Ihr mit Eurem Anwalt nicht mehr könnt, könnt Ihr im das Mandat entziehen. Hauptsache Ihr habt einen Ersatz, mit dem Ihr besser auskommt.
25.05.2012 um 11:50 Uhr
gironimo
Einer von uns beiden hat da was falsch verstanden.
So wie ich das verstanden habe ist Anfechter nicht Mitglied des neuen BR sondern einer der Arbeitnehmer, die die Wahl anfechten. Und da kann es schon zu Mutwilligkeit kommen. Man könnte ja (wenigstens theoretisch) eine Wahlanfechtung starten, um seinen Unmut über den Ausgang der Wahl kundzutun. Nur wird hier ja der Antrag begründet zurückgezogen.
25.05.2012 um 18:15 Uhr
wird der jetzigen BR in_kürze aber einen neuen Wahlvorstand benennen, der dann Neuwahlen einleiten lässt.
Wenn wir also jetzt die Anfechtung aus og. Gründen zurückziehen
In der Konstellation sehe ich auch Mutwillen... Wartet doch die Zeit ab, bis der jetzige BR einen WV einsetzt und dieser die Wahl einleitet und nehmt erst dann die Anfechtungsklage zurück. Denn dann ist alles im grünen Bereich.
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