Hallo zusammen,

von Seiten des Arbeitgebers wurde eine Betriebsvereinbarung (BV) fristgerecht zum
31.12.2010 gekündigt. Mitte September 2010 erfolgte ein Betriebsübergang nach §613a
in eine andere Firma durch Verkauf. Läuft die BV am 31.12.2010 aus oder verlängert sich
die Gültigkeit der BV im Rahmen des §613a bis zum Ablauf des Betriebsübergangs.


Vielen Dank für eine Antwort