W.A.F. LogoSeminare

Externe Stellenausschreibung Vollzeit ?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, intern schreibt der AG auf intensiven Wunsch grins des Betriebsrates freie Stellen als Teilzeit/Vollzeit aus. Externe Ausschreibung erfolgt nur "Vollzeit". Nach meiner Auffassung klarer Verstoss gegen Teilzeit und Befristungsgesetz.......aber der BR hat da doch keine Karten? Sanktionslos also möglich?

66404

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

12.07.2017 um 14:03 Uhr

Da kann man als BR meines Erachtens nichts anderes tun als abzuwarten wann sich externe Bewerberin indirekt diskriminiert fühlt und klagt.

R
RoterFaden

12.07.2017 um 16:30 Uhr

Ihr sucht nach Sanktionsmöglichkeiten dafür, dass der AG seinen internen Bewerbern einen breiteren Rahmen absteckt? Seid doch froh! Normalerweise läuft es eher andersrum...

G
ganther

12.07.2017 um 16:58 Uhr

Sub Verstoß gegen das Gesetz sehe ich zunächst nicht

R
rsddbr

12.07.2017 um 17:23 Uhr

Naja, §7 TzBfG sagt schon, dass öffentlich sowie innerbetrieblich ein Arbeitsplatz auch für Teilzeit ausgeschrieben werden muss, wenn er sich dafür eignet. Die Eignung sehe ich als gegeben, wenn dies innerbetrieblich so ausgeschrieben wurde.

Ich kann hier allerdings keinen wirklichen Streitpunkt erkennen. Wenn Bewerber*innen nur Teilzeit arbeiten wollen, dann sollten sie auch in ihrer Bewerbung auf eine Vollzeitstelle dies so angeben. Darauf zu warten, dass irgendwo zufällig eine Stelle mit genau der Wunsch-Stundenanzahl angeboten wird, ist sicher nicht zielführend.

Davon abgesehen kann man dazu hier schauen: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arnoldgraefl-tzbfg-7-ausschreibung-information-ueber-222-fehlende-mittelbare-sanktionen_idesk_PI10413_HI1276369.html Kurz: "Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion."

Ihre Antwort

Verwandte Themen