Beteiligung des BR bei Verteilung der neuen Räumlichkeiten
Unser Betrieb wird Ende des Jahres in neue Büroräume umziehen, jetzt hat sich eine Kollegin an uns gewandt und gefragt, ob wir bei der Verteilung der Räumlichkeiten sie nicht dahingehend unterstützen können, dass sie nicht mit ins Großraumbüro ziehen muss. Ihr bisheriger Arbeitsplatz ist am Eingang unseres jetzigen Büros, damit sie Besucher empfangen kann. Unsere GF hat nun die Vorstellung, dass sie sich mit in den Raum der Retail-Abteilung setzen soll. Hat die Kollegin ein Recht darauf wieder am Eingang des Büros zu sitzen und wenn ja, wie können wir als BR dazu beitragen, dass die Umsetzung in ein anderes Büro nicht erfolgt. Kann und darf ein BR darüber mitbestimmen, wer in welchem Raum einen Arbeitsplatz bekommt?
Community-Antworten (3)
12.07.2017 um 09:32 Uhr
Bei den Räumen habt ihr lediglich die Möglichkeiten/Pflicht darauf zu achten, dass die Arbeitsstättenverordnung eingehalten wird. Wie viele Personen benötigen wie viel Platz, Fluchtwege, Belüftung etc.! Wer in welchem Raum sitzt ist Sache des AG. Und immer Bedenken: Wenn Ihr euch in so einem Fall für eine Einzelperson einsetzt, werden die nächsten drei schon warten...
12.07.2017 um 09:33 Uhr
Ich sehe den BR nur im Hinblick auf § 91 BetrVG und § 87.1.7 BetrVG im Boot. Da dürfte es schwer sein, die von dir angesprochenen Dinge zur Sprache zu bringen. Am ehesten wäre noch der § 85 BetrVG geeignet. Aber ob man sich da einen Gefallen mit tut.
Wie sieht es denn mit der Gefährdungsbeurteilung für die neuen Räume aus? Insbesondere in Hinblick auf die Stressfaktoren.
12.07.2017 um 11:49 Uhr
Na wenn sie Besucher während der Arbeitszeit bekommt sollte sie auch ihren Chef davon überzeugen können, dass ein Großraumbüro keinen Sinn macht! Ansonsten bin ich voll bei Wissenwill.
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