Erstellt am 12.07.2017 um 07:32 Uhr von WillsWissen
Bei den Räumen habt ihr lediglich die Möglichkeiten/Pflicht darauf zu achten, dass die Arbeitsstättenverordnung eingehalten wird. Wie viele Personen benötigen wie viel Platz, Fluchtwege, Belüftung etc.! Wer in welchem Raum sitzt ist Sache des AG.
Und immer Bedenken: Wenn Ihr euch in so einem Fall für eine Einzelperson einsetzt, werden die nächsten drei schon warten...
Erstellt am 12.07.2017 um 07:33 Uhr von gironimo
Ich sehe den BR nur im Hinblick auf § 91 BetrVG und § 87.1.7 BetrVG im Boot. Da dürfte es schwer sein, die von dir angesprochenen Dinge zur Sprache zu bringen.
Am ehesten wäre noch der § 85 BetrVG geeignet. Aber ob man sich da einen Gefallen mit tut.
Wie sieht es denn mit der Gefährdungsbeurteilung für die neuen Räume aus? Insbesondere in Hinblick auf die Stressfaktoren.
Erstellt am 12.07.2017 um 09:49 Uhr von moreno
Na wenn sie Besucher während der Arbeitszeit bekommt sollte sie auch ihren Chef davon überzeugen können, dass ein Großraumbüro keinen Sinn macht! Ansonsten bin ich voll bei Wissenwill.