Hallo zusammen,

Ich möchte euch um eure Meinung zu folgendem Thema hören. Betriebsrats Räumlichkeiten und Arbeitsstättenverordnung.

Wir haben in Unternehmen, Technologie Großkonzern, einen neu gewählten Betriebsrat. Der Betriebsrat hat schon immer ein dediziertes abgeschlossenes Büro und feste Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Es wurden jetzt aber 2 weitere Räume in Beschlag genommen die ausschließlich vom Betriebsrat genutzt werden mit der Begründung das es rechtlich so vorgeschrieben ist. Dieses stellt zunehmend Probleme dar, da Besprechungsräume eh schon knapp sind und am Ende die Mitarbeit drunter leiden.

Meine Frage Fragen zu dem Thema.

1. Ist die rechtliche Anforderung wirklich gegeben? Wenn ja wie schlüsselt sich der Anspruch auf? Es dieser Anspruch zwingend umzusetzen oder obliegt es dem BR die Räumlichkeiten einzufordern?

2. ändert die Nutzung des Raumes des Betriebsrats das Flächenbutzungskonzept und zählen diese Räume dann noch zur Arbeitsstätte oder sollten diese von der Berechnung ausgeschlossen werden?

Gruß
A