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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Räumlichkeiten & Arbeitsflächen

A
ah1110
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich möchte euch um eure Meinung zu folgendem Thema hören. Betriebsrats Räumlichkeiten und Arbeitsstättenverordnung.

Wir haben in Unternehmen, Technologie Großkonzern, einen neu gewählten Betriebsrat. Der Betriebsrat hat schon immer ein dediziertes abgeschlossenes Büro und feste Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Es wurden jetzt aber 2 weitere Räume in Beschlag genommen die ausschließlich vom Betriebsrat genutzt werden mit der Begründung das es rechtlich so vorgeschrieben ist. Dieses stellt zunehmend Probleme dar, da Besprechungsräume eh schon knapp sind und am Ende die Mitarbeit drunter leiden.

Meine Frage Fragen zu dem Thema.

  1. Ist die rechtliche Anforderung wirklich gegeben? Wenn ja wie schlüsselt sich der Anspruch auf? Es dieser Anspruch zwingend umzusetzen oder obliegt es dem BR die Räumlichkeiten einzufordern?

  2. ändert die Nutzung des Raumes des Betriebsrats das Flächenbutzungskonzept und zählen diese Räume dann noch zur Arbeitsstätte oder sollten diese von der Berechnung ausgeschlossen werden?

Gruß A

54805

Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

25.11.2018 um 19:09 Uhr

Der AG muss halt Räume anmieten, wenn er nicht genug hat.

A
ah1110

25.11.2018 um 19:27 Uhr

@Kratzbürste. Sicher, einfach weitere Räume mieten ist immer eine Lösung. Leider beantwortet es keine meiner Fragen.

M
Moreno

25.11.2018 um 20:07 Uhr

Na die Anforderungen ergeben sich aus der Größe des Betriebsrates. Stellt der AG keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung muss der BR sich halt sein Recht einfordern.

N
nicoline

25.11.2018 um 20:36 Uhr

mit der Begründung das es rechtlich so vorgeschrieben ist. Wenn ihr mit der Antwort nicht zufrieden seid, warum fragt ihr nicht euren AG nach der genauen Rechtsgrundlage?

oder obliegt es dem BR die Räumlichkeiten einzufordern => das wäre der erste Schritt ist dieser Anspruch zwingend umzusetzen => kommt drauf an wie groß der BR ist ob der AG einfach einsichtig für den Bedarf des BR ist ob der AG einen Prozess vermeiden will ob der BR einen Prozess bzgl. Bürofläche gewonnen hat

ändert die Nutzung des Raumes des Betriebsrats das Flächenbutzungskonzept kommt drauf an, wie es vor der Zuteilung der neuen Räume an den BR war, wahrscheinlich also: ja

  • zählen diese Räume dann noch zur Arbeitsstätte* selbstverständlich, der BR arbeitet doch auch!

oder sollten diese von der Berechnung ausgeschlossen werden? Nein!

Versucht doch mal auf der nächsten Betriebsversammlung dieses Thema anzusprechen, dann müssen AG und BR Stellung nehmen.

S
stehipp

26.11.2018 um 11:58 Uhr

Grundsätzlich mal meldet der BR seinen Bedarf an. Und wenn der AG, wie scheinbar bei euch, diesen Bedarf anerkennt, wird es wohl einen entsprechenden Grund geben. Wenn nun andere Abteilungen/ Mitarbeiter ebenfalls Raumbedarf haben, müssen sie sich ebenfalls an den AG wenden. Im obliegt es dann, eine entsprechende Lösung zu finden.

Bzgl. der Anzahl der Räume, die ein BR beanspruchen kann, gibt es meiner Meinung nach keine gesetzliche Vorgabe.

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