Erstellt am 30.08.2018 um 20:52 Uhr von Moreno
Der Kunde braucht Euch keinen Raum zur Verfügung stellen! Selbst im eigenen Betrieb wird ein Dreier BR keinen eigenen Raum als erforderlich durchsetzen können.
Erstellt am 30.08.2018 um 22:41 Uhr von Linessi
Eure Argumente: der Betriebsrat muss regelmäßig Sitzungen abhalten und Sprechstunden für ihre Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Dazu braucht er einen Raum, schließlich muss der Betriebsrat (auch ohne freigestellte MG) ja auch irgendwo seine Unterlagen aufbewahren. Und dazu eignet sich ein eigenes Büro mit einem Telefonanschluss, einem PC, einem Aktenschrank (Abschlieschließbar) einem Schreibtisch und mindestens zwei, drei Stühlen . Ihr müsst es auf jeden Fall versuchen. Es gibt hierzu einen Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln ( vom 23.01.2013 TaBV/12)
Erstellt am 31.08.2018 um 09:43 Uhr von moreno
Da ging es aber um einen 7er BR. Für einen 3er sollte ein abschließbarer Schrank und die Möglichkeit einen Raum ungestört für eine bestimmte Zeit zu nutzen ausreichend sein. Aber wie gesagt der Ansprechpartner für diese Räumlichkeiten ist der Arbeitgeber und nicht der Kunde. Sein Angebot halte ich für sehr großzügig!
Erstellt am 02.09.2018 um 11:03 Uhr von Claudia Papier
Lieben Dank für die Antworten. Ich denke damit haben wir eine Richtung.