Wir sind als externer Dienstleister in den Räumlichkeiten unseres Kunden untergebracht. Unser BR besteht aus 3 nicht freigestellten Mitgliedern. Der Kunde ist nicht bereit, einen eigenen Raum in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wohl aber einen Raum, der temporär für andere dienstliche Belange zur Verfügung gestellt wird. Eine Terminabsprache nach Wunsch des BR ist möglich, abschließbare Schränke sind ebenfalls vorhanden.
Haben wir auch in fremden Räumlichkeiten einen Anspruch auf eigene Räumlichkeiten?