Anspruch auf eigenen Raum in externen Räumlichkeiten
Wir sind als externer Dienstleister in den Räumlichkeiten unseres Kunden untergebracht. Unser BR besteht aus 3 nicht freigestellten Mitgliedern. Der Kunde ist nicht bereit, einen eigenen Raum in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wohl aber einen Raum, der temporär für andere dienstliche Belange zur Verfügung gestellt wird. Eine Terminabsprache nach Wunsch des BR ist möglich, abschließbare Schränke sind ebenfalls vorhanden. Haben wir auch in fremden Räumlichkeiten einen Anspruch auf eigene Räumlichkeiten?
Community-Antworten (4)
30.08.2018 um 22:52 Uhr
Der Kunde braucht Euch keinen Raum zur Verfügung stellen! Selbst im eigenen Betrieb wird ein Dreier BR keinen eigenen Raum als erforderlich durchsetzen können.
31.08.2018 um 00:41 Uhr
Eure Argumente: der Betriebsrat muss regelmäßig Sitzungen abhalten und Sprechstunden für ihre Kolleginnen und Kollegen anbieten. Dazu braucht er einen Raum, schließlich muss der Betriebsrat (auch ohne freigestellte MG) ja auch irgendwo seine Unterlagen aufbewahren. Und dazu eignet sich ein eigenes Büro mit einem Telefonanschluss, einem PC, einem Aktenschrank (Abschlieschließbar) einem Schreibtisch und mindestens zwei, drei Stühlen . Ihr müsst es auf jeden Fall versuchen. Es gibt hierzu einen Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln ( vom 23.01.2013 TaBV/12)
31.08.2018 um 11:43 Uhr
Da ging es aber um einen 7er BR. Für einen 3er sollte ein abschließbarer Schrank und die Möglichkeit einen Raum ungestört für eine bestimmte Zeit zu nutzen ausreichend sein. Aber wie gesagt der Ansprechpartner für diese Räumlichkeiten ist der Arbeitgeber und nicht der Kunde. Sein Angebot halte ich für sehr großzügig!
02.09.2018 um 13:03 Uhr
Lieben Dank für die Antworten. Ich denke damit haben wir eine Richtung.
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