Erstellt am 11.07.2017 um 12:00 Uhr von paula
er muss den neuen Vertrag ja nicht unterschreiben....
Erstellt am 11.07.2017 um 12:15 Uhr von Walter1
Hallo,
Hat ja keinen neuen Bertrag vorgelegt bekommen sondern nur einen Zusatz ,diesen auch nicht zur Unterschrift vorgelegt bekommen .Er wurde lediglich darauf hingewiesen das es einen Zusatz zu seinen Bestehenden Arbeitsvertrag bekommt.
Für mich ist das ganze eh "Mysteriös" soweit ich informiert bin müsste ein Betriebsratsmitglied doch eine Änderungskündigung bekommen und diese wäre dann doch auch nicht rechtens,oder liege ich da falsch ??
Erstellt am 11.07.2017 um 12:41 Uhr von titapropper
Warum braucht ein BRM eine Änderungskündigung und Andere nicht? Er hat doch einen, wenn auch aus 1987, gültigen AV der scheinbar besagt, dass er nur Tagschicht arbeitet. Wenn der ArbG nun begehrt das 1- Schicht- AV per Zusatzvereinbarung in ein 3- Schicht- AV umzuwandeln, würde ich (so wie Paula schon schreibt) nicht unterschreiben. Einseitig den Vertrag ändern kann m.E. der ArbG nicht.
Erstellt am 11.07.2017 um 12:42 Uhr von gironimo
Das geht eben nicht. Weder bei BRs noch bei anderen AN.
Vertrag ist Vertrag - und zwar auf Gegenseitigkeit
Erstellt am 11.07.2017 um 13:30 Uhr von gironimo
Ergänzung.
Der Kollege sollte das Schreiben energisch zurückweisen. Wenn der AG den Eindruck gewinnt, dass er es schon mit Betriebsräten machen kann, macht er es mit anderen AN erst recht. Das solltet ihr nicht hinnehmen.
Erstellt am 11.07.2017 um 15:23 Uhr von moreno
Na da wäre das nächste Monatsgespräch nicht sooo langweilig :-)
Erstellt am 11.07.2017 um 15:38 Uhr von Walter1
Hallo nochmal ,
Aber welche Konsequenzen hat der Kollege dann wenn er diesen "Zusatz" nicht unterschreibt .
Mit Sicherheit wird die Fa . Dies mit Schichtbetrieb begründen wobei sie ja dann darlegen müsste das alle Mitarbeiter
Schicht arbeiten .
Wird auf jedenfall bestimmt interessant werden wenn es soweit ist das der Kollege für Schicht eingeteilt wird.
Lg
Erstellt am 11.07.2017 um 15:54 Uhr von moreno
Es kann für den Kollegen keine Konsequenzen haben außer das der Chef ihn nicht mehr grüßt! Er hat einen Vertrag mit Tagschicht und daran hat sich der AG zu halten. Er kann da nicht mit irgendwelchen Zusätzen kommen sondern nur mit einer Änderungskündigung. Die ich als Betriebsratsmitglied natürlich dankend ablehne ;-)
Erstellt am 12.07.2017 um 07:40 Uhr von WillsWissen
Das ist mir alles zu undeutlich.
Warum soll er plötzlich Schichtbetrieb machen. Hat es dort eine Änderung von Einschicht- auf Mehrschichtbetrieb gegeben und der BR hat dem zugestimmt? Hat sich der BR-Kollege auf eine andere Stelle beworben? Oder hat er schon 3-Schicht gearbeitet und will dies als BR- Mitglied nicht mehr und verweist nun auf seinen Arbeitsvertrag? Ansonsten kann ich mir so einen Sachverhalt nicht erklären.
Erstellt am 12.07.2017 um 08:48 Uhr von Walter1
Hallo , die Fa . befindet sich in einer Umstrukturierung und die Abteilung wo der Kollege arbeitet wurde auf 2 bzw. 3 Schicht umgestellt. Den Kollegen die einen Tagschicht bzw. 2 Schichtvertrag hatten wurde eben dieser Zusatz mit 3 Schicht gegeben.
Er hat sich nicht auf eine andere Stelle beworben.
Um seinen Arbeitsvertrag in Tagschicht zu erfüllen wäre der Kollege auch bereit die Abteilung zu wechseln und eine andere Tätigkeit im Unternehmen auszuüben.Wobei es auch in diese jetzigen Abteilung Leute gibt die nur Tagschicht machen .
Lg
Erstellt am 12.07.2017 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Gerade bei Dingen wie Arbeitszeit muss man immer sehr genau schauen, ob diese wirklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, oder ob sie nur deklaratorisch festgehalten wurden.
Erstellt am 12.07.2017 um 11:43 Uhr von WillsWissen
Gut zu wissen!
Der BR stimmt also einer Änderung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit zu, möchte aber für sich die Rosinen herauspicken?
Wie möchtet ihr das denn Euren Kollegen in der Nachtschicht erklären, dass Betriebsräte nur Tagschicht machen?