Erstellt am 11.07.2017 um 09:21 Uhr von gironimo
Das ist eher eine Sache des eigenen Kopfes. Man muss sich im klaren darüber sein, dass 100 % BR und 100 % Arbeit nicht funktioniert.
Der Kollege hätte schon im Jahresgespräch das Angebot der Entlastung annehmen müssen. Wenn es jetzt zu viel wird, kann er natürlich auch jetzt Entlastung fordern. Kommt die nicht, muss er aber auch bereit sein, Arbeit liegen zu lassen, wenn es BR Aufgaben zu erledigen gibt.
Erstellt am 11.07.2017 um 09:31 Uhr von MasterPit
Dass 100+100 mehr als 100 ist, weiß er. ;)
Die Entlastung einfordern ist aber ein guter Tip - das kann man ja jederzeit nachholen...
Erstellt am 11.07.2017 um 10:24 Uhr von paula
das BRM kann sich freistellen. Wenn er seine Arbeit nicht schafft, gibt er an den AG einen Hinweis und der AG muss sich kümmern. Ansonsten wirklich die Arbeit liegen lassen. Ist am Ende das Problem des AG
Erstellt am 11.07.2017 um 21:09 Uhr von Challenger
BAG, 27.06.1990 - 7 ABR 43/89
Amtlicher Leitsatz:
Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.
Erstellt am 22.07.2017 um 06:34 Uhr von MasterPit
Hier ist nun eine Überlastungsanzeige vom BR empfohlen worden.
Was gäbe es da zu bedenken?
Hat das rechtliche Konsequenzen?