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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gezielte Überlastung = Behinderung?

M
MasterPit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situation: BRV (halbfreigestellt) ist überlastet, hat viel in den BR-Aufgaben und auch viel im eigentlichen Job zu tun. Im Mitarbeitergespräch Mitte des Jahres wurde vom AG die Frage gestellt, ob eine Entlastung von "Job-Aufgaben" notwendig ist. Dies hat BRV verneint, mit dem Hinweis, das Pensum sei zwar hoch, aber noch zu schaffen. Nun wird von AG das Pensum erhöht (fast verdoppelt). Ist das nur "gemein"? Oder seht Ihr da mehr? Ist das schon Behinderung der BR-Arbeit? Da wird uns auf kurz oder lang jemand wegen Überlastung ausfallen...

Gruß und danke, M.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

11.07.2017 um 11:21 Uhr

Das ist eher eine Sache des eigenen Kopfes. Man muss sich im klaren darüber sein, dass 100 % BR und 100 % Arbeit nicht funktioniert.

Der Kollege hätte schon im Jahresgespräch das Angebot der Entlastung annehmen müssen. Wenn es jetzt zu viel wird, kann er natürlich auch jetzt Entlastung fordern. Kommt die nicht, muss er aber auch bereit sein, Arbeit liegen zu lassen, wenn es BR Aufgaben zu erledigen gibt.

M
MasterPit

11.07.2017 um 11:31 Uhr

Dass 100+100 mehr als 100 ist, weiß er. ;) Die Entlastung einfordern ist aber ein guter Tip - das kann man ja jederzeit nachholen...

P
paula

11.07.2017 um 12:24 Uhr

das BRM kann sich freistellen. Wenn er seine Arbeit nicht schafft, gibt er an den AG einen Hinweis und der AG muss sich kümmern. Ansonsten wirklich die Arbeit liegen lassen. Ist am Ende das Problem des AG

C
Challenger

11.07.2017 um 23:09 Uhr

BAG, 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 Amtlicher Leitsatz:

Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.

M
MasterPit

22.07.2017 um 08:34 Uhr

Hier ist nun eine Überlastungsanzeige vom BR empfohlen worden. Was gäbe es da zu bedenken? Hat das rechtliche Konsequenzen?

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